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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 183
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0185
Bruderschaft auf, die sich Sankt-Nicolaus-Bruderschaft nennt. Leider
ist nicht angegeben, welchem Gewerbe ihre Mitglieder angehörten.
Da aber St. Nikolaus der Patron der Schiffer, Kaufleute und Bäcker
ist, so darf man annehmen, daß ihre Brüder eines der beiden zuletzt
genannten Gewerbe betrieben, wobei — sofern es sich um Kaufleute
handelte — man diese Nicolausbruderschaft als identisch mit der
Fraternitas mercatorum, von der wir ausgingen, betrachten könnte.
In der oben genannten Urkunde vom 15. Mai 1494 — Uff Dornstag
nach dem Sonntag cantatus Exaudi; Perg. Original; Siegel fehlt
(GLA. 37/11) — heißt es: Johannes Engelmann und Johannes Steyn-
metz, beide Bürger zu Baden, Pfleger der S.-Nicolaus-Bruderschaft in
der Stiftskirche zu Baden, verkaufen im Namen derselben eine jährliche
Gült von 3 Viertel Korn an Heinrich Fuleder, canonicus des
Stiftes zu Baden.

Aus dieser Urkunde geht hervor, daß die Nicolausbruderschaft im
Besitz einer Gült, eines Zinsanspruchs in Getreide war und daß die
Pfleger der Bruderschaft — wir würden heute sagen ihre Vorsitzenden
oder Vorstandsmitglieder, welche die sozialfürsorgerischen Aufgaben
und die Kassengeschäfte betreuten — diese Gült, den jährlichen
Zinsgenuß wahrscheinlich gegen eine Kapitalabfindung an
den Kanonikus des Collegiatstiftes verkauften. Bei dieser Gelegenheit
erfahren wir auch drei alte Baden-Badener Bürgernamen, wie
denn — nebenbei bemerkt —■ die rund vierhundert neuerdings
regestenartig verzeichneten Baden-Badener Urkunden auch sonst
eine Menge alter Bürgernamen der Kurstadt ans Licht bringen.

Noch aufschlußreicher ist eine weitere Urkunde der S.-Nicolaus-
Bruderschaft vom gleichen Tag, die offenbar in engem Zusammenhang
mit dem Verkauf jener Gült steht und eine Art größerer Finanzaktion
andeutet. Hier heißt es: Die S.-Nicolaus-Bruderschaft in der
Stiftskirche zu Baden übernimmt für ein ihr von dem Canonicus dieses
Stiftes, Heinrich Fuleder, vergabtes Erblehen zu Sandweier, genannt
„die Fuleder Lehensgüter", mit Acker, Wiese, Anstößer und
allen Zugehörden, das nun dieser Zeit innehaben zu Erblehen
Pussenhans und Scheffer Lorenz zu Sandweier, und dazu 10 fl. rheinischer
Währung, die Verteilung von Spennbrot (Spend = Almosen,
Almosenverteilung) aus drei Vierteln Korns, und zwar das erste
1% Viertel an U. Frauen Abend der Verkündigung, die anderen 1%
an S. Simon und Judas Abend (28. Oktober) der heiligen Zwölfbot-
ten, wobei die Brüder im Fremersberg, ob die durch eine oder
mehrere Personen ihres Kloster nit zugegen wären noch sein könn-

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