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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 192
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0194
Durch Käufe und Schenkungen vermochte die Abtei Schwarzach
im Heimburgtum Scherzheim mit Helmlingen und Muckenschopf, auf
dessen Boden nach 1298 Burg und Städtlein Lichtenau, an der Rheinfähre
und Zollstation auch das Dörflein Graueisbaum erwuchsen,
einen stattlichen Grundbesitz sich anzueignen4). Ihr Ulmer Dinghof
zählte hier sieben Huben oder Meierhöfe, nämlich drei zu Scherzheim
, zwei zu Helmlingen mit Hirsach und zwei zu Muckenschopf.
Doch waren die meisten schon früher abgegangen und treten nur
noch als Gült- oder Lehengüter auf.

Sicherlich war die Abtei in Scherzheim sehr bald begütert
gewesen; dafür sprechen drei Hofgüter: der Hubhof bei der Kirche,
der Widemhof am Bach, das dritte mag der Bürkelinshof am Grasweg
(1400) gewesen sein. 1315 übergab Johannes von Scherzheim,
Diaconus cellarius an der Kirche St. Thomä in Straßburg, dem Kloster
zu Lebzeiten zum Heile seiner Seele einen Hof und die eigenen
lastenfreien Güter zu Scherzheim: 6 Joch Feld, 30 V2 Äcker und 1 Se-
ster (= 1 Viertel), dabei ,,ein kurtz stückelin zu einem halben Sester"
sowie 2 Matten, ferner im Dorf den Hof, darin der verstorbene Gottfried
gewohnt hatte. Bedingung: Abt und Konvent sollten jährlich
am Feste des seligen Antonii den verstorbenen Eltern des Stifters,
Walther und Gisela, sowie an Philippi und Jacobi für die ebenfalls
verstorbenen Schwestern Adelheid und Gisela Anniversarien feiern;
als Anerkennung sollten 9 Sr. Frucht aus der Klosterscheune oder
deren Wert unter die Brüder verteilt werden. Weiters waren dem

Ludemanns III. von Lichtenberg, den „Rieften werde, der do gelegen ist zwüschen der Burger Almende
von Liechtenowe ieweder sytte und am ennend stoßen uff den Hasengießen" (Altrhein) von Abt
Valko um 5 U Straßburger Pfg. auf 21 Jahre in Lehnung mit dem Vorbehalt, nach Verfluß dieser
Zeit „nit fürbaß me zu nutzen, noch zu nyeßen ohn Iren gutten Wyllen". 1422 wurde Ludemann IV.
von Lichtenberg angehalten, das Gotteshaus bei seinem Eigentum im „riffen werde" zu belassen,
doch sollten „die von Schwartzach den werd zu weiden ligen unverhagt und unverzinet, als do her-
kumen ist". Erst 1539, da die Erinnerung längst verblaßt war, klagte der Abt, Lichtenau-Scherzheim
wollten Ulm-Hunden aus der Nießung des Reifenwörtes verdrängen; das Kloster hätte ihn an diese
Gemeinde mit Holz- und Gertenhauen verliehen. Nach einer neuen Beschwerde 1549 hätte sich
Lichtenau den Wort mit Gewalt angeeignet; des Abts Antrag auf Rückerstattung und Untergang wurde
von Hanau abgelehnt. 1567 beanspruchte Schwarzach nochmals Eigentumsrechte am Reifenwört und
forderte 1569 Ersatz für 200 abgehauene Eichen. Diesmal gelang es Lichtenau, das Gotteshaus von
seinem Unrecht zu überzeugen, indem festgestellt wurde: Der Reifenwört wäre ein kleiner Zipfel,
identisch dem Scheuerwört und läge in lichtenbergischer Obrigkeit. Die von Ulm-Hunden hätten
weiters keine Gerechtigkeit darin, als Daubholz zu hauen, „waß Einer uff ein mal tragen möge";
Schwarzacher Vieh wäre stets darin gepfändet und die Bußen gutwillig gegeben worden (Lichtenau
Konv. 5, Ulm Konv. 2).

4) Leider sind die vor dem bischöflichen Hofgericht in Straßburg ausgefertigten Urkunden mit
Ausnahme zweier verlorengegangen, vielleicht von den aufrührerischen Bauern 1525 verbrannt
worden. Bei Ordnung des Klosterarchivs 1517 lagen noch einige vor und wurden durch den Kon-
ventualen Ambros Pheber in dem Kopialbuch Nr. 1321 kurz beschrieben. Diese Verträge stellen die
ersten schriftlichen Zeugen der genannten Orte, Scherzheim ausgenommen, dar, was ihnen ihre besondere
Bedeutung verleiht. Beinerts Geschichte des badischen Hanauerlandes enthält sie nicht.

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