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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 193
(PDF, 66 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0195
Stifter auf Lebenszeit jährlich an Michaeli von Hof und Gütern der
Abtei in Stützheim (Elsaß) nach der Stadt Straßburg 6 V. gutes Korn
als Pension zu liefern und nach seinem Ableben für ihn und seine
Schwester Hedwig zu einem Anniversarium zu verwenden. Nachbarn
der Grundstücke waren: der Abt von Schwarzach, die Ritter
von Windeck (wohl Reinhardsauer Hof), Rudeger von Wendelbach,
Jacob von Barre civis Argentinensis und Dorfgenossen. Flurnamen
(U.A. 37/211. Kopie K 1328)! Durch Schenkung einiger Grundstücke
erweiterte sich 1318 der Besitz. Dazu erwarb Schwarzach das Gut
der Scherzheimer Familie der Malle durch Kauf.

Mittelpunkt dieses klösterlichen Grundeigentums war der Hubhof
zu Scherzheim, später Großhof genannt, „darin ein Abt auf
Martini die Zinsen einzufordern Macht hat", in der Kirchgasse '). Hier
war der Ort, wo der Klosterschultheiß zu Scherzheim laut Ulmer
Weistum auf St. Peters Eigentum über die Frevel auf den Huben jeden
Dienstag zu Gericht saß — ein altes Herkommen, das seine Berechtigung
1298 verloren hatte, stillschweigend aber geduldet wurde,
bis Ludemann IV. von Lichtenberg um 1397 den Schultheißen „abgetrieben
" hat. Denn die Landeshoheit schließt die Gerichtsbarkeit —
Zwing und Bann — ein (Die badischen Räte als Schiedsrichter übergingen
daher 1422 diese Schwarzacher Klage als unberechtigt). Der
Meier des Hubhofes hielt dem Dorfe im Auftrage des Zehntherrn das
Faselvieh, Farren und Eber, ohne der Abtei Kosten; er lagerte die
Zehntfrüchte in seine Scheune und empfing dagegen % des anfallenden
Strohes. Im Scherzheimer Wald waren ihm gewisse Vorrechte
an Holz und Eckern eingeräumt. 1391 wurde der Hubhof, „do Hursten
Bertsche uffe saß", mit Haus, Scheuer, Garten und aller Zugehörde
um jährlich 15 ß und 2 Kappen (Kapaunen) auf Martini neben einer
Korngülte in Erblehnung vergeben; die Güterbeschreibung zählt
86 Äcker, ein Stück Ackers zu 4 Jüch, 7 weitere Stücke von unbekannter
Größe und ein Mättlein auf (K 1314).

Aus dem Erblehenbrief: Von dem Zins gehört jährlich dem Kloster JYi ß Seelgerät
. Und als man mießte ein Botten schicken nach dem Zinß der 15 ß J,, ist der-
selb Lehenmann verfallen 2 ß 4- Das Lehen ist völlig mit halbem Zinß 7)4 ß ■$>,
1 Kappen. Und der das Gut wieder empfahet, der gibt 4 Maß Wein und 2 Brot.
Und ob ein rechter Erbe des Guts das Lehen nit wollt empfahen, als dickh er ge-
nanndt wird in 14 Tagen, verfällt er 2 ß 4 (K 1321).

Dieses Erblehen kaufte der Abt 1395 mit 6 ti 4 Heidelberger Münze
zurück und überließ es Hursten Bertsche um eine Gülte von 17 V.

5) Siehe „Die Ortenau", 26. Heft, 1939, S. 78—86. Der Scherzheimer Großhof.

13 Die Ortenau

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