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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 203
(PDF, 66 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0205
Gutes. Zu Renchenloch und Memprechtshofen wurden 1657 bei den Hofgebäuden
und dem Garten beschrieben: Aneinanderliegend 26 Äcker zu 12 Jüch an der
Landstraße, 5 Äcker zu 2 Jüch, die alten Reben genannt, 7 Tagen in der Langmatt,
23 Äcker zu 5 Jüch, 4 Äcker zu 6 Sr. im Kressenbühnlein, 7Y> Tagen auf der
Vogtsmatt usw. „Von dem sogenannten Goldschmidtischen (Riehischen) Hof, so
der Zeit die Eckstein- und Harnußbergischen Erben in possession haben", lagen
1686 folgende Güter im Muckenschopfer Bann nebeneinander: 20 Äcker zu 10 Jüch
am Bannscheid gegen dem Hof, 13 Äcker zu 4 Jüch neben dem Looch, 6 Äcker zu
3 Jüch neben dem Loochfeld, 11 Äcker zu 5 Jüch am Muckenschopfer Sommerfeld,
20 Äcker zu 7 Jüch ebenda, 24 Äcker zu 12 Jüch an der Lang Wang, 9 Äcker zu 5 Jüch
neben dem Bannscheidgräbel. Ein Holzböschlein zu 1 Tagen. 1689 überließen die
Riehischen Erben den „Rüppurrischen Hof" der Herrschaft Hanau. Wegen der Besteuerung
durch die Ortenauer Ritterschaftskasse, die Hanau nicht anerkannte,
und der militärischen Exekution kam es zum Prozeß vor dem Reichshofrat in
Wien 1723.

Der untere Hof zu Renchenloch, dessen Haus, Scheune, Ställe und Zuge-
hörde auf Helmlinger Gemarkung standen, dürfte „Junker Craftes gut von Groß-
wilre" (Großweier) 1405 und „des Junkern von Seideneck zu Croßwyr Lehen"
1552 gewesen sein. Nach Aussterben dieses Geschlechtes zu Ende des 16. Jahrhunderts
erwarb Carol Kügler von Straßburg dieses Hofgut; 1591 nahm ihn Hanau
als Untertan und Hintersasse an. Wegen seines Wohnsitzes zu Renchenloch hatte
Kügler die bürgerlichen Auflagen wie andere zu tragen; die erbetenen Freiheiten
fanden 1607 endgültige Ablehnung. Die Güter wurden 1625 auf 25 Jüch Feld und
9 Tagen Matten geschätzt, 1667 zu ungefähr 30 Jüch und 8 Tagen. Auf Michaeli
1592 lieh Graf Philipp V. von Hanau bei Carol Kügler und Frau Magdalena 1000 fl»,
Zins 50 fl.; laut gütlichem Vergleich zahlte die Rentkammer 1688 für Kapital und
den seit 1623 versessenen Zinsen 600 fl. den Erben aus. Der Sohn Carol Kügler zu
Straßburg erbat 1618 die gnädige Befreiung von Bet und Fronen sowie die Überlassung
des kleinen Weidwerks für sich und seine Kinder, falls sie auf dem Hofe
wohnen wollten. Nach dem Kriege war Hans Carol Bauer, Goldschmied und Ratsverwandter
zu Straßburg, der Eigentümer. Auf Ansuchen des Käufers befreite Graf
Joh. Reinhard II. von Hanau das Gut von allen Abgaben, Bet und Zehnten ausgenommen
(Privilegium vom 20. April 1661). Bauer entrichtete seitdem seinen Beitrag
zur Ortenauischen Ritterschaft und nahm an ihren Tagungen teil. In der Folge
waren die beiden Tochtermänner, Dr. jur. Alexander Kirchman, Gräfl. Han. Rat,
Advokat und Kircheninspektor und Kanzleisekretarius Wolf Eberhard Rollwagen
in Bischofsheim zum hohen Steg die Inhaber. Im Erneuerungsprotokoll der Bänne
Helmlingen und Muckenschopf 1686 wurden Hof und Güter der Rollwagischen Erben
beschrieben: Anliegend an die Hofstätte zwei Bühnen zu ZV: und 3 Jüch, ein
Hausplatz mit Garten 2 Tagen, 3 J. Feld und 2 Tg. Matten. Von diesen wenigen
Grundstücken würden Bet und Zehnten dem Heimburger in Helmlingen entrichtet.
Rollwagens Kinder überließen das Gut Joh. Gottfried Renner, dem Kirchenschaffner
beider Ämter Lichtenau und Willstätt. Als Ersatz für einen in den schweren Kriegsjahren
entstandenen passiven Rezeß von 1760 fl. mußte die Kirchschaffnei 1714 den
Renchenlocher Hof übernehmen, ein Viertel aber als mütterliches Erbteil des ältesten
Sohnes um 250 fl. erwerben (Rechg. 2306). Aus der Beschreibung des in den
Bännen Renchenloch und Memprechtshofen liegenden vormals Küglerischen oder
Rollwagischen Hofgutes ist 1715 zu entnehmen: Item die Hofstätte mit Haus,
2 Scheunen, Ställen, 2 Gärten und 10 Äcker im Dorf R. an der Landstraße, die
Seiffenbühn bei 7 Ä. neben der Herberge zum Pflug in R., 4 Hausplätze und Gärten
in R. und Quergen, zus. 118 Äcker, 3 Spitzkolben (darunter 36 Ä. aneinander im
Quergensommerfeld) und 4K Jüch Feld; 20K Tagen Matten (Rechg. 2311). Die
Kirchenverwaltung des Amts Lichtenau überließ das Gut im „Rencherloch" am

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