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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 209
(PDF, 66 MB)
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des bebauten Bodens als Brachland für die Ernte ausfiel. Wieviel
Entgegenkommen und Nachsicht die Lehenträger bei der Übernahme
des Gutes oder der Endabrechnung beanspruchten, wobei das Gotteshaus
häufig einen Ausfall erleiden mußte, weisen die Lehenbriefe
zur Genüge aus. Dem zu entgehen, wurde das Gut dem Lehenmann
und seinen Erben um die meist verringerte herkömmliche Gülte als
Erblehen verliehen, so das Schindellehen 1595 gegen 12 V., das
Birckenlehen 1628 für 5 V. Korn letztmals. Der vollständige Wandel
in der Bewirtschaftung des Bodens im 18. Jahrhundert — Abschaffung
der Brache und der Stoppelweide, Einführung des Kleebaues
und der Stallfütterung, daher Düngung der Felder — gab die Möglichkeit
, durch eine gründlichere Bearbeitung die Erträgnisse zu steigern,
die größeren Lehen an mehrere Beständer zu vergeben und damit
eine weit zahlreichere Bevölkerung zu ernähren. Die infolge der zunehmenden
Volkszahl und des dadurch bedingten Landhungers verursachte
unvernünftige Steigerung der Fruchtgülten betraf — in erfreulichem
Gegensatz zu den hanauischen Herrschaftsgütern — das
Kloster nicht. Die Abtei zeigte sich als Lehensherr zu ihren Gültbauern
weder unmenschlich noch hartherzig. Dabei gereichte es ihr
zum Vorteil, daß die Klostergüter in der Grafschaft Hanau-Lichtenberg
nach altem Herkommen (1422) wie alle freiadeligen Besitzungen
niemals zur Bet herangezogen wurden, also Steuerfreiheit genossen,
zum großen Leidwesen der Untertanen, die Gülten und Zinsen
lieferten und daneben mit ihrem geringen Eigentum die herrschaftlichen
Gefälle abstatten mußten.

In einer Aufstellung über die auswärtigen Grundbesitzer des Amts Lichtenau
vom April 1802 stand die Abtei Schwarzach an erster Stelle mit 19134 Jüch Feld,
27 Tagen Matten, 6 Jüch Wald (Hanau-Lichtenberg Konv. 11):

Muckenschopf 5614 Jüch Feld, 9K Tagen Matten.

Helmlingen 25% „ „ , 1

Scherzheim „ „ , 1214 „ „

Lichtenau 42% „ „ , 4K „ „ 6 Jüch Wald.

Durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803
wurde die Abtei Schwarzach aufgehoben, ihr Besitzstand dem neugeschaffenen
Kurfürstentum Baden einverleibt. Nach badischer
Rechnung umfaßten die neun klösterlichen Gültgüter im ehemaligen
Gericht Lichtenau 20614 Morgen Äcker und 27 Morgen Wiesen,
welche auf neun Jahre um 26 V. 4 Sr. Weizen und 86 V. 4 Sr. Korn
verlehnt waren. In die Rechte des Klosters trat nun das badische
Finanzministerium. Schon 1806 erhöhte Baden die bisher niedrigen
Gülten auf den allgemein üblichen Satz — vom Jüch ein Viertel

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