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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 210
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Frucht, y± Weizen und % Korn — und verpflichtete die Beständer
auch zur Übernahme der nicht unbeträchtlichen Rheinbaukosten,
welche die Pächter der hanauischen Herrschaftsgüter längst entrichteten
. Welcher Gültbauer wird da nicht seufzend des Klosters
gedacht haben? 1813 wurde dann der klösterliche Hubhof zu Scherzheim
, Großhof genannt, unter Aufhebung der bisherigen Erbpacht
an den letzten Erbbeständer, den Blumwirt Joh. Jacob Schoch, um
2869 fl. 26 kr. zum freien Eigentum überwiesen1"). Wieviel nun der
Staat von diesen ehemaligen Klostergütern zur Deckung seiner ungeheuerlichen
Kriegsschulden an die Bauernschaften veräußerte,
wird wohl kaum festzustellen sein.

19) 1816 erwarb die Gemeinde Hof und Haus um 3190 fl. und richtete die Schule ein.
Wegen des Beholzungs- und Eckerrechts machte Schoch als Besitzer des ehemaligen Hubhofes nach
Abteilung des Fünfheimburger Waldes erfolglose Entschädigungsansprüche an die fünf Heimburgtümer.

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