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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 57
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zu Goldscheuer 127 fl. Hofstättenzins, weil diese Häuser nach dem Rheineinbruch
auf herrschaftlichem Boden erstellt worden waren.

Herren- und Frondienste. In der Ortenau wurde das Fronwesen nicht zu der
erdrückenden Härte wie in andern Herrschaften. 1786 hob die österreichische
Regierung die Herrenfrondpflicht auf. In dem Vertrage heißt es: „Die Bürger
sind namentlich von der im K. K. Oberamtshofe bisher geleisteten Kerkerwache,
von den Mühlbach- und Kinzigfronen, von Holz- und einzelnen Jagdfronen, von
allen andern bisher in der Frond geleisteten Zug- und Handdiensten und was
für Namen die Frondarbeiten haben mögen, auf immerwährende Zeit hin vollkommen
befreit." Nicht aufgehoben waren die Gemeindefronden, .die Fronden
für allgemeine Landesangelegenheiten zu Straßen und Brücken, Land- und Wasserwehren
, Transportierung der Gefangenen. Für die abgelösten Herrenfronden
zahlte die Gemeinde jährlich 232 fl. Frondgeld an die Herrschaft. 1830 kaufte sie
sich mit einer Ablösungssumme von 3439 fl. von dieser Abgabe los. Dieses Kapital
wurde von 368 Bürgern und Frondpflichtigen durch einen Aufschlag von 1 fl. 30 kr.
auf den Bürgernutzen ersetzt.

Der Zehnte. Er stellte eine besondere Art des Grundzinses dar. Zum großen
Zehnten gehörte alles, „was der Halm trägt, oder der Flegel drischt, die Mühle
bricht und mit der Weide gebunden wird", ferner der Zehnte von Heu und
Wein. Der kleine Zehnte umfaßte Obst, öhmd, die Abgaben von Tieren, Eiern
und Butter (sogenannter Blutzehnte). In der Gemeinde Goldscheuer haben wir
den Herrschafts- und Pfarrzehnten zu unterscheiden.

Darüber, in welchen Grenzen sich die Zehntabgabe in unserer Gemeinde bewegte
, fehlt es bis gegen 1800 an jeglichem Anhalt, da keine Aufzeichnungen sich
darüber vorfanden. Der Durchschnittsertrag des großen und kleinen Zehnten
betrug in der Zeit von 1822 bis 1827 jährlich 753 fl. und 150 Stück Kraut5).
Nach diesem Durchschnittsertrag ließ die badische Domänenkammer 1828 den
sogenannten Novalzehnten auf 6 Jahre an einen Beständer (Pächter) versteigern.
Xaver Klem von Goldscheuer pachtete ihn für 800 fl. und 150 Krautsköpfe. Das
Kraut mußte in die Pfarrei Weingarten abgeliefert werden. 1831 wurden dem
Pächter wegen Hagelschaden 450 fl. nachgelassen. Die in diesem Jahre von den
Vögten Marzluf in Goldscheuer und Wurth in Altenheim vorgenommene Abschätzung
des Zehntertrages hatte zum Ergebnis:

Am 31. Mai Aufnahme des Reps- und Wintergerstzehnten 70 fl. 6 kr.

Am 9. Juli Aufnahme des Fruchtzehnten, 333 Sester . 319 fl. 24 kr.
Am 13. August Aufnahme der Sommergewächse Kraut, Hanf,

Welschkorn, Kartoffeln, Tabak, Zichorie . . 44 fl.

Summe 433 fl. 30 kr.

1834 schloß die Domänenverwaltung mit der Gemeinde einen Zehntvertrag
auf 4 Jahre ab. Für den ihr überlassenen Zehnten hatte sie jährlich der Domäne

5) Der Zehnt wurde erhoben von 845 Morgen Äckern und 310 Morgen Wiesen.

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