Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 58
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0060
abzuliefern: an Geld 995 fl., Weizen 11 Malter 5 Sester, Halbweizen 19 Malter
5 Sester, Korn 1 Malter 3 Sester, Gerste 4 Malter 8 Sester, Hafer 12 Malter,
150 Köpfe Kraut.

Der gesamte Zehntertrag für das ganze badische Land belief sich 1833 auf
2 103 496 fl. Allgemein wurde eine Änderung der veralteten Einrichtung gewünscht
. In diesem Jahre kam das ersehnte Zehntablösungsgesetz zustande. Nach
diesem hatten die Zehntpflichtigen ein Ablösungskapital zu entrichten, das den
20fachen Betrag des mittleren jährlichen Zehntertrages darstellte. Ein Fünftel der
Ablösungssumme übernahm der Staat. In unserer Gemeinde hörte der Zehntbezug
mit dem 1. Januar 1838 auf. Das Ablösungskapital betrug 38 000 fl. Die Gemeinde
nahm bei der staatlichen Zehntschuldentilgungskasse ein zu 4H % verzinsliches
Kapital von 20 500 fl. auf. Zu dessen Tilgung mußte jedem Bürger auf
das Gemeindelos 5 fl. umgelegt werden, 1847 nur noch 30 kr.

Abgabe für den Salzhandel

Von alters her war der Handel mit Salz ein Recht des Landesfürsten.. Ihm
allein stand die „Besalzung" des Landes zu. Nur die von der Herrschaft beauftragten
Einzelpersonen oder Gesellschaften durften das Salz verkaufen. Das Salz
wurde aus französischen Salinen bezogen, solange in Baden noch keine eröffnet
waren. Im Jahre 1685 hatten die beiden Vögte Samson von Harrand aus Achern
und Brudi von Appenweier den Salzhandel um ein jährliches Pachtgeld von 524 fl.
auf 6 Jahre übernommen. Vorher betrieb ihn ein Straßburger Bürger namens
Würtz um 300 fl.; 1698 wurde der Salzhandel auf 700 fl. gesteigert. Die Unternehmer
mußten sich verpflichten, die Landvogtei mit gutem Lothringer Salz zu
versehen und es nicht höher zu verkaufen als die Nachbarschaft. 1700 galt das
Meßlein Salz in der Ortenau 6 kr. Jeder Ort hatte seinen Salzauswieger, bei dem
man cjas Salz kaufen mußte. 1780 zahlte für den Salzvertrieb in der hiesigen
Gemeinde der Hechtenwirt Johannes Marzluf 55 fl., 1787 Jakob End in Goldscheuer
99 fl. 1792 entrichtete die Gemeinde an die Vogtei Ortenberg 226 fl. Salzgeld
. 1818 war die Firma Heinrich Vierord, Sohn und Comp, in Karlsruhe
alleiniger Salzpächter für das Land Baden. Es war gesetzliche Vorschrift, daß
jede Familie für den Kopf im Jahr 20 Pfund Salz, „Kopfsalz", das Pfund zu
5 kr. kaufen mußte. Das französische Salz, das über Straßburg in die Ortenau
geführt wurde, nahm seinen Weg über den Goldscheurer Holzhamm. Mit Erschließung
der Dürrheimer Saline im Jahre 1822 ging der Staat zu dem heutigen
Produktionsmonopol über.

Die Zollstätte in Goldscheuer

In der Landvogtei Ortenau bestanden um 1730 19 Wehr- und 3 Hauptzölle.
Bei Kittersburg stand an der Schutter ein Wasserzollstock, woselbst von den aus
der Herrschaft Lahr-Mahlberg heruntergeflößten Stämmen ein Wasserzoll gefordert
wurde. Den gleichen Zwecken diente ein Zollstock beim Riedwald am
Altenheimer Mühlbach. Er wurde jedoch von den Altenheimern zerstört.

58


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0060