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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 78
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Sommerfeld, 4 Jauch 2 Viertel Brachacker, 3 Jauch Waldung und Bosch, 5 Jauch
2 Viertel Matten, 3 Jauch 3 Viertel 30 Ruten Reben = 21 Jauch 1 Viertel 30 Ruten.
An Nutzungen bringt das Lehengut Zehntfreiheit mit Ausnahme der 12
Haufen Reben im Wäldele, bei Baureparationen und neuen Gebäuden werden die
Baumaterialien auf herrschaftliche Kosten angeschafft, und bei Aufführung neuer
Gebäude wird an den Baukosten ein Drittel auf herrschaftliche Rechnung genommen
. Für jeden Handwerker und Taglöhner bezieht er bei Aufführung eine.
neuen Gebäudes auf dem Hof täglich 4 Pfennig. Jährlich bezieht er 16 Klafter
Holz und 300 Wellen, 6 Ohm Wein und 6 Viertel Korn, ist von allen Gemeindefronen
frei und bezieht in Rammersweier den herrschaftlichen Fruchtzehnten,
wofür er 14 Viertel Korn und Iß.. 6ß als Weinkauf abgeben muß, zugleich verbunden
mit dem Unterhalt des Wucherstiers. Die Nutzungen bringen aber auch
Lasten mit sich. Von den 4 Jeuch Reben auf dem Abtsberg entrichtet er jährlich
den 3. Teil des Erwachses und von den 12 Haufen im Wäldelin den Zehnten nebst
1 % kr. Beim Absterben des Lehenmeiers sind von den Erben 60 fl. Sterbfall und
100 fl. Laudemium oder Ehrenschatz zu entrichten. Alle Jahre sind 6 bis 8 Obstbäume
zu pflanzen. Der Lehenmeier hat sämtliche Baureparationen allein zu bestreiten
. Dem Lehenträger werden mit dieser Aufstellung vom 26. März 1812
gegen früher 94 fl. 254/r, kr. Nutzungen entzogen, dagegen nur 58 fl. Lasten abgenommen
. Zum Ausgleich schlägt der Lehenmann vor, von den 14 Viertel Korn
7 Viertel für den Verlust an Nutzungen und 4 Viertel für die Last der Baulichkeiten
= 11 Viertel in Abgang zu schreiben.

Im Jahre 1811 sind Josef Anton Müller und seine Ehefrau Franziska Asimus
30 Jahre alt und gesund, sie haben zwei gesunde Kinder, Josef Anton 6 Jahre alt,
und Maria Anna 1 Jahr alt. Sie besitzen ein Vermögen von 7000 bis 8000 Gulden.

Abtmeier Josef Anton Müller hat den neu entworfenen Erblehenbrief
nicht angenommen, was natürlich mehrere Schreiben verursacht. Auch fehlt es in
der Folgezeit nicht an Gesuchen des Lehenmeiers, hervorgerufen durch die veränderten
Herrschaftsverhältnisse. Auf seine Bitte um Befreiung des Erblehenzehnten
von den Gemeindelasten erwidert am 19. Januar 1822 das Direktorium
des Kinzigkreises, die Besteuerung des Erblehens sowie dessen Beizug zu den
Gemeindelasten beruht auf allgemeinen Landesverordnungen. Die vormals Gefreiten
werden zu der 1808 eingeführten Einkommensteuer ohne Unterschied beigezogen
, eine Ausnahme ist nicht gestattet. Der Nutzeigentümer hat das Kapital
der Güter nach Abzug des Kapitals der Last zu versteuern. Hierauf sind auch
die Verordnungen wegen Bezahlung der Gemeindelasten gegründet. Beschluß des
Finanzministeriums: der Antrag ist abzuweisen. Die Steuerkapitalien des Abtmeiers
Müller betragen auf Gemarkung Zell 9983,20 fl., auf Gemarkung Rammersweier
13 020,24 fl., hierunter vom Erbbestand 18 651 £1. 56 kr., vom Eigenen
4351 fl. 48 kr. Müller verweigert die Bezahlung des Laudemiums von 90 fl. und
der Taxe von 18 fl. 30 *5> da er noch keinen Erblehenbrief erhalten hat (Bericht
der Domänenverwaltung Offenburg vom 12. Februar 1820).

Gesuch des Müller um Bezug des Weinzehnten auf Feldstücken, die zu Rebland
umgewandelt wurden (10. Februar 1821). An Fruchtzehnten für Unterhaltung

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