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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 80
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steine vorhanden sind und deshalb leicht ganze Stücke dem Lehen entfremdet
werden könnten. Die Kosten wird der Lehensherr tragen müssen. Fink ist auch
geneigt, fragliches Geschäft nach der Tagesgebühr zu 3 fl. zu fertigen, muß aber
bemerken, daß das Gut im Gebirge liegt, einige Güter entlegen sind und die
Transportlasten für Instrumente dadurch höher sind. Nach dem Bericht vom
9. September 1827 an die Domänenverwaltung Offenburg hat Fink das Gut
planiert und den Flächengehalt jeder Kulturart in einer besonderen Tabelle angegeben
.

Nach einem Bericht der Domänenverwaltung Offenburg vom 30. Oktober 1838
hat endlich Josef Anton Müller auf die ihm wiederholt angebotene Allodifi-
k a t i o n seines Erblehens das Ansinnen gestellt, vorerst eine Allodifikations-
berechnung zu entwerfen und ihm solche zur Einsicht zu übergeben. Obgleich
Müller die Allodifikationssumme mit 2914 fl. 21 kr. sehr hoch findet, ist er doch
geneigt, auf die projektierte Allodifikation einzugehen, um endlich das unangenehme
Verhältnis wegen des Bezugs des Bauholzes zu beseitigen und der vergeblichen
Gesuche um Befriedigung seiner gerechten Forderungen überhoben zu sein. Von
der Bauholzforderung aber steht er nicht ab, schon auch weil die Holzpreise so
gestellt sind, daß der Bedarf zu seinem Bauwesen einen Kostenaufwand von
4000 fl. verursachen wird, davon wäre die Allodifikationssumme mit 2914 fl. 21 kr.
in Abzug zu bringen und er hätte noch eine Herauszahlung von 1085 fl. 39 kr.
zu erhoffen, ja er verlangt noch eine Trotte und das nötige Trottgeschirr zum
Eigentum. Er hält sich zu diesen Forderungen berechtigt, da bedeutende Freiheiten
und Genüsse im Laufe der Zeit ganz übergangen oder empfindlich beschränkt
worden sind.

Nun folgen die Beilagen der Domänenverwaltung Offenburg zur Allodifikations-
berechnung des Frei- oder Abtshofes, den Josef Anton Müller in Weierbach
in Erbbestand hat (Generallandesarchiv Abt. 391/Zell-Weierbach 32 906): Grundsteuerzettel
, Häusersteuerzettel, Zusammenstellung der Zehntbezüge, Berechnung
über die Last des Erblehenmeiers gegen Haltung eines Wucherstiers und eines
Ebers für die Orte Riedle, Weierbach und Zell, Auszug über den Ertrag der Reben
von 1826 bis 1838, Summa 1239 fl. für Weißen, 799 fl. für Roten, Abschrift des
Erblehenvertrags zwischen der Landesherrschaft als Leheneigentümer und dem
Lehenträger Josef Anton Müller, Protokoll über die Abschätzung der Bauholzabgabe
, ergibt die Summe von 3856 fl. 22 kr., Administration des Rebgutes und
Lehens Abtshof, die Reben sind an 20 Individuen auf 18 Jahre von 1821 bis 1839
in Bestand gegeben. Voranschlag über die Anschaffung des Bauholzes zur Erbauung
einer neuen Scheuer mit Pferde- und Kuhstall, Summa 963 fl. 26 kr., Auszug
aus dem Dienstinventarium im Wert von 461 fl. 18 kr. Nach dem Protokoll
der Bauinspektion vom 22. Oktober 1838 würden die Kosten für Holz besagen
3856 fl. 22 kr., hiervon wären in Abzug zu bringen 2934 fl. 24 kr. als Allodifikationssumme
, somit wären dem Vasallen 922 fl. oder in runder Summe 950 fl. zu
vergüten.

Endlich kann Domänenrat Widmann unter Offenburg, den 25. Mai 1839, berichten
: „Es ist dem hiesigen Domänenverwaltungsvorstand und mir gegen Er-

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