http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0083
warten gelungen, mit dem fraglichen Lehenmeier, einem ziemlich verschrobenen
Menschen, das anliegende Übereinkommen zu treffen, worauf er sich zur Allo-
difikation mit Verzichtleistung auf eine Abfindungssumme versteht. Dieses Übereinkommen
kann ich nur zur baldhochgefl. Genehmigung empfehlen, damit dieses
ungünstige und prozeßschwangere Lehensverhältnis endlich einmal aufgelöst
werde."
Der Hofdomänenkammer bescheinigt das Generallandesarchiv zu Karlsruhe den
Empfang der Urkunde über die Lehenallodifikation des Josef Anton Müller.
Karlsruhe, den 1. August 1839. Bader
Generallandesarchiv 391/Zell-Weierbach 32 113, 32 902, 32 904, 32 905, 32 906, siehe
auch meinen Aufsatz „Die Abtei Gengenbach zur Zeit der Säkularisation", „Ortenau", 35.
Heft 1955, Seite 81—87.
LOHE
Von Fritz K ob e r
Die im Hochtal, da der „Schönbrunnen" seinen Ursprung hat, wohnen, waren
noch siebenhundert Jahre nach der Geburt unseres Herrn den Göttern zugetan
und hielten sich von ihren nächsten Nachbarn, die im „Murbrunnen" ihre Heimstätten
hatten, so abseits, als sie gesiedelt hatten. Drum vermieden sie auch, dorten
zu ackern, und drum trieben sie ihr Vieh auf die kargen Weiden der Winterseite
des Tales. Hirte war ihnen ein Wittiber, dem die Ehegenossin im Kindbett tot
geblieben war. Das Mägdlein, Lohe benamset, ward, sobald es der Glieder mächtig
war, des Vaters Gehilfin und lernte bei ihm alles, was ein Hirte wissen und können
muß. So kannte das fünfzehnjährige Jungferlein Gras und Kraut, Strauch und
Stamm, Wind und Wetter und war kundig der Wehen und Wunden nicht nur der
Herde, sondern auch der Menschen. Weil es bei den Heilungen gar tröstlichen Zuspruch
gab, und weil es überdies lieblichen Antlitzes war, nannten die vom Schönbrunnen
es gemeinhin das L ö h 1 e.
Da es siebzehn Jahre zählte, wehrte der Vater einen Bären von der Herde, stieß
aber mit dem Dolche fehl und kam, obzwar das Mädchen dem Untier den Speer
durch die Rippen rannte, zu Tode. Das Fell des Räubers bewahrte das Löhle in
trauerndem Gedenken an den Vater.
Freudlos, doch getreu ihrer Pflicht, tat die Hirtin den Dienst der Gemeine, ihr
Auge wandte sich nach innen, der rosige Mund, der einstmalen frohe Weisen gesungen
, schloß sich herbe. Doch das Herze der Maid, wenngleich unzugänglich der
Jungburschen Minnebegehren, blieb offen für ein jeglich Leid, so zu ihr getragen
ward, ohne Unterschied, ob für Menschen man ihre Hilfe anrief oder für das
(» Die. Ortenau
81
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0083