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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 101
(PDF, 62 MB)
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Furche derzeit gebaut, daher vor dem Wild keine Sicherheit bestünde"). Die
Matten verblieben der Herrschaft. Das Wittumgut zählte 166'A große und kleine
Äcker samt 6 Matten. Die beiden Scherzheimer Lehner sollten als Gülte die ersten
vier Jahre 8 V., die übrigen fünf Jahre 10 V. Korn reichen und waren verbunden,
jährlich sechs Äcker aufzubrechen und zu säubern. Durch den neuen Krieg kamen
die Lehner aber während fünf Jahren jeweils um die Ernte und blieben mit der
Gülte im Rückstand. Bei Erwägung dieser widrigen Umstände wurden 1682 die
Gülten auf nur 14 V. und 7 V. Korn festgelegt. Nach dem verheerenden Pfälzer
Kriege folgten kurze Jahre des Wiederaufbaues mit stark verminderter Gülte:

I 1698 3 V. Korn, 2 V. Gerste, 2 V. Welschkorn.
Herrengut: I 1699 4 V. „ 2 V. 3 V.

I 1700 5 V. „ 2 V. „ 3 V. „ -

Die übrigen drei Jahre jährlich 14 V. Korn.

I 1698 1 V. Korn, 1 V. Gerste, 1 V. Welschkorn.
Wittumgut: 1699 2 V. „ 1 V. „ 2 V.

I 1700 3 V. „ 1 V. „ 2 V.

Die übrigen drei Jahre jährlich 7 V. Korn.

Und wieder wurden die Bestärader zur Ausstockung ödliegender Grundstücke
angehalten7).

In den zahlreichen Lehnungsakten des 18. Jahrhunderts spiegelt sich getreu die

Lokalgeschichte

Bei der Lehengüterversteigerung 1715 gab der herrschaftliche Jäger Hemmerling
bekannt, daß das Brandstück zu 8 Jüch und die Hobelsacker zu 5 Jüch des Herrengutes
zur Hege des Wildes unausgestockt liegen bleiben müßten; die Jagdleidenschaft
Graf Joh. Reinhards III. hatte diesen „gnädigsten" Befehl gezeugt. Gülte
20 V. und 10 V. Korn für beide Güter. Neue Gülte 1722: 28 V. und 14 V.
Großer Schaden geschah durch französische Fouragierungen 1733 und die Plünderung
am 22. August 1734, Wegnahme von Früchten und Vieh. Zu einer höheren
Gülte als 30 V. und 15 V. wollten sich die Lehner 1739 nicht verstehen, da die
Herrschaftsgüter bereits hoch genug in der Gülte stünden. Januar 1749 baten die
bisherigen Gültleute um Erneuerung der Lehen auf dem alten Fuße. Die Rent-

') Daß dem nicht ohne war, berichtet das Kirchenbuch: Den 18. April 1662 ist Mathias Riethi zn
Scherzheini Töchterlcin verloren und bis 11. Mai noch nicht wiedergefunden worden. Vermerk: Ist
von wilden Tieren gefressen, da man seine Kleider und etliche Bein und Hürlein von ihm wieder
gefunden.

Den 2. Dezember 166" wurden der 26jährige Simon Korn und hernach Maria Moßbrucker, eine
Hausfrau, auf dem Heimwege nach Grauelsbaum ira Wort von einem wütenden Wolf angefallen und
so jämmerlich zugerichtet, dafi beide nach Wochen starben.

7) Wegen der odliegenden Äcker erging ein gräflicher Befehl, daß jeder, der ausstocken wolle, für
ein Jüch 4 fl. bezahlen solle, „und mögen die Ackher gehören, wem sie wollen, so sollen sie solche
ohngehintert umb vorgeineltes Geldt vor eigen haben, wan sie der Eigenthumbsherr nicht selbst
stockhen will laßen". Daraufhin wurden 1700 durch Lichtenauer Bürger bei 40, 1701 etwa 70 Äcker
ausgestockt und vom Schultheißen ausgezeichnet und zugeschrieben.

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