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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 112
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0114
Vorsitz des Lichtenauer Schultheißen Mathis Schulmeister wurde die Forderung
der Fünfheimburgtümer von 58 fl. auf 30 fl. ermäßigt. Man kam überein, innerhalb
drei Monaten das Treibholz im Waldbach auszuräumen. Die Furt wurde dem
Münzmeister zugestanden, ihm jedoch nahegelegt, mit seinem Vieh mehr Sorge zu
tragen und den Schaden zu vergüten. Wegen der übermäßigen Befahrung der
Weide im Fünfheimburger Wald mit 50 Stück Vieh wollten die Waldgenossen, da
zur Zeit noch kein sonderlicher Mangel an Weide erschiene, zusehen, doch dürfte
er keine Gerechtigkeit daraus machen.

Der Verkehr zwischen dem Münzmeister und seinen Nachbarn war demnach
nichts weniger als herzlich: Rücksichtsloses, eigenmächtiges Handeln seinerseits
, Neid und Bosheit auf der Gegenseite. Und doch hätte die Bauernschaft
manche Anregung empfangen können! Lebhaft betrieb er den Obstbau und ließ
ein Rebstück (heute Rebbuckel) mit Muskatellerstecklingen anlegen, versuchte es
mit der Bienenzucht und braute Bier auf dem Hofe.

Den 7. Juli 1661 klagte Joh. Casimir Hermann der Kanzlei in Bischofsheim
zum hohen Steg, wie die Roßbuben und andere von Lichtenau, Scherzheim und
Ulm ihm schon seit Jahren im Reinhardsauer Wäldlein Reisholz hieben, die Zäune
an den Feldern abrissen, Obstbäume verwüsteten und leerten, Trauben ablasen,
den Bach ausfischten und dergleichen. Der Schultheiß, Hanß Schneider, zur Verantwortung
gezogen, kennzeichnete den Umtrieb auf 'dem Hofe so: „Herr Müntzmeister
nimbt allerhandt hergeloffen liederlich Gesindt und Leüth ahn, die selbsten
den schaden thun, Leüth, mit ihnen die Reben führen, hernach er die schuld uf
andere legen undt gehet eben liederlich genug uf dem Hof her, baldt lauft, baldt
gehet einer hinweg oder würdt mit Ungnaden abgeschafft, baldt kombt ein lider-
licher wider, baldt ist der Herr mit dem Gesindt uneins, baldt das Gesindt under-
einander selbsten, bald will er einen freyen Hof haben undt ihm nichts befehlen
lassen, baldt soll man sich seiner undt seines Gesindts Händell wider annemen,
undt wie man es macht, wann es nicht uf sein seit schlägt, ist es ihm doch nicht
recht . . ." Zwar kann und mag der Schultheiß nicht alle Klagen entkräften („glaß
schön machen"), doch seien die ihm zugefügten Schäden wie ein „Gufenknopf" zu
achten gegenüber jenen unzähligen, welche infolge Leichtsinn seines Gesindes in
Feldern und auf Matten durch Pferde, Kühe und Schweine täglich angerichtet
würden.

Die Melkerei scheint nicht den erhofften Gewinn abgeworfen zu haben. Entmutigt
durch den Mißerfolg suchte sich der Münzmeister Ärger und Sorgen vom
Halse zu schaffen, indem er das Gut samt allem Vieh und den Fahrnissen am
18. Mai 1663 in einer sechsjährigen Lehnung an Justinus Nikolaus Möhlbergker,
einen ehemaligen Wirt von Malterdingen, gab. Die jährliche Gülte wurde auf
130 fl. in Geld, 60 V. Früchte (Korn, Gerste, Hafer) und von dem eingeherbsteten
Wein den dritten Ohmen festgesetzt. Ein besonderer Vergleich ordnete den Anschlag
von Pferden, Vieh und Geschirr. Bei Ankauf junger Tiere hatten Verlehner
und Lehner den Preis hälftig zu tragen. Nach Verfluß der Lehnung sollte ein
Anschlag samt dem Zugang gemacht und das Mehr gleichmäßig verteilt werden.
Weitere Bestimmungen betrafen anzunehmendes Weidevieh, Eckerschweine, Schafe,

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