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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 113
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Gänse, Hühner, Tauben, Bienen. Weiters: Der Lehner hat sich alles Schießens von
Fasanen, Feld- und Haselhühnern im Wald -und auf dem Hof zu enthalten, ebenso
des Krebsfanges und Fischens im Altwasser. Hingegen ist ihm gestattet, in dem
Bach mit Angel und Setzbernen zu seiner Haushaltung zu fischen. Bezüglich des
Weihers ist beredt, daß Besetzung und Ausfischung gemeinsam vorgenommen
werden sollen15). Wenn Gott fruchtbare Jahre beschere, soll der Verlehner das
Obst nach Belieben teilen. Schön hatte dieser Lehenbrief die Verhältnisse geordnet,
aber der Münzmeister scheint an den falschen Mann geraten zu sein. Schon im
Januar 1664 flehte er die Kanzlei um Unterstützung gegen seinen gewesenen
Colonus Möhlbergker an: Er müsse stündlich zusehen, wie an Vieh und anderem
ein mutwilliger Abgang geschehe. Obst und Trauben habe er bei Nacht heimgetragen
, das Geflügel schieße er nach Belieben usw. Bescheid: Er möge sich mit
seinem Lehner ohne obrigkeitliche Einmischung vergleichen.

Bald hatte der Münzmeister im Elsaß einen neuen Lehner gefunden, Paulus
Weger. Ihm gab er unterm 22. Februar 1664 einen Teil des Hofes: Die Kleine
Bühn, einen Teil der Engelmatten, die zwei Stockmatten, die Mühlmatt und die
Ziegelmatt um 120 fl. und M> Ztr. Spinnhanf bis Fastnacht 1670 in Lehnung. Die
Mehrzahl der Güter behielt er selbst in Bewirtschaftung. Auf Verlangen des Ver-
lehners sollte der Lehner mit den Seinigen schuldig sein, bei den Arbeiten auf dem
Hofe Hilfe zu leisten; als Lohn erhält er tags 1 TS Fleisch, 1 S Brot und lA Maß
Wein. In der Kleinen Bühn sollte er ein „RebheLd" ziehen, dazu der Herr Verlehner
die Würzlinge geben wollte. Beim Aufzug lagen die Äcker „egert". Um die
Bühne in Bau zu bringen, kaufte Weger bei 45 Wagen „Besserung" und ordnete
die Zäune. Da aber Paulus Weger mit dem zweiten Zins rückständig verblieb,
wurde er auf Neujahr 1666 ohne Abrechnung von dem Hofe verstoßen; alle Vorräte
an Heu, Stroh, Früchten und Rüben zog der Münzmeister an sich. Noch im
Dezember desselben Jahres saß der gewesene Lehner auf dem Münzhof abwartend
in Lichtenau; der Stadtschreiber sollte einen Vergleich herbeiführen. So
war auch diese Lehnung mit Zank und Unmuß ausgegangen.

Die gegenseitigen Klagen der Bauernschaft und Joh. Casimir Hermanns zwangen
die Kanzlei 1671 abermals zum Eingreifen. Anlaß gab die Beschwerde des Gerichts
Lichtenau wegen des übermäßigen Weidetriebes, wodurch den Gemeinden bei der
Zunahme der Bevölkerung ein merklicher Abbruch beschehe. Dabei wurde wieder
geklagt, wie auf dem Münzhofe allerhand liederlich ausländisch Gesinde als
Tiroler, Schweizer und sonst hergelaufene Leute angenommen würden, denen man
an andern Orten keinen Unterschlupf mehr gewähre. Dem hielt der Münzmeister
entgegen, wie die Scherzheimer Roßbuben seine Knechte aus dem Wort und Galgenfeld
mit Schlägen vertrieben, Heu und öhmd abgeweidet und die Lichtenauer
seine Pferde nachts aus den eingezäunten Matten boshafterweise ins Feld
gelassen hätten. Zum Erbarmen wäre es auch, wie man ihn bestehle. Das
Obst würde bei Nacht gepflückt, ja man 'hätte sich nicht gescheut, verschiedene

15) Reich an Fischen war das „Altwasser", ein alter Lauf der Acher zum Schwarzbach, dem jeweils
das Hochwasser folgt und dessen Uberrest als schmaler Graben durch die Engelmatten zieht. Der
Weiher beim Hofe diente der Fischzucht. Zur Ausfisdiung beider unterhielt man ein Schiff.

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