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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 116
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hard I. an Jakob Eschbach, den gewesenen Küchenmeister, jetzt Stadtschreiber zu
Lichtenau, etliche Früchte vom Tiergarten um 1400 fl. verpfändet, „nämlich wann
ermelter Tiergarten mit Winterfrucht besamet ist, 20 V. Korn, 24 V. Veeß und
200 Bund Stroh oder da er mit Sommerfrucht besamet wird, an Hafer 30 V.,
Gerste 25 V. und gleichfalls 200 Bund Stroh". Im 18. Jahrhundert lieferte Hanß
Jacob Vogt als Pachtzins 25 fl. jährlich zur Amtsschaffnei. Da sich nach seinem
Tode 1742 ziemlich Liebhaber fanden, wurde der Tiergarten in 14 Losen versteigert
; Erlös 77 fl. 2 ß 6-4- Bei einer späteren Versteigerung am 6. Mai 1796
stieg der Pachtertrag infolge der hohen Getreidepreise (Krieg!) für 22 Lose wiederum
von 213 fl. 4 ß auf 394 fl. 9/56-4! Der Mangel an anbaufähigem Boden verführte
die Leute zu solch unsinnigen Geboten.

Das Burglehen, genannt das Reitleben

Mit Burkart von Windeck, dem Besitzer des Reinhardsauer Hofes, begann das
Lehensverhältnis dieses Ortenauer Rittergeschlechtes zur Herrschaft Lichtenberg.
Nach einer Fehde verzichtete Burkart 1315 auf allen Schaden, der ihm und seinem
verstorbenen Vater Konrad durch Johannes I. von Lichtenberg zugefügt worden
war, und nahm 100 Mark Silber zu einem Burglehen zu Lichtenau an. Er versprach
, dieses Geld in Lehen anzulegen, was er auch 1321 getan hatte: 9 V. Korngülte
zu Ulm mit anderen Rechten und Gefällen samt 10 Joch Acker in der Oberau;
60 Joch Acker zu Scherzheim zwischen Bach und Rhein gelegen; die halbe Mühle
zu Artzenheim; 4 Joch auf den Röderen und 2 Joch auf dem Rode. 1401 hatte
Reinhard von Windeck das Lehen inne: „Erstlich den Burgseß zu Lichtenau und
die Güter, nämlich Äcker und Matten, was denn dazu gehört und das man nennet
das Reitlehen, gelegen in der Mark zu Lichtenau." Hinzu kamen „viel
eigenlüte" zu Ottersweiler (Ottersweier) und Umgegend im Bistum Straßburg, die
Reinhard von Windeck von den von Müinheim erworben hatte. 1422 wurde das
Reitlehen erneuert zugunsten von Reinhards Sohn, Burkhart von Windeck. Dieser
starb 1430 ohne männliche Erben. Sein Schwager Wirich von Hohenburg erbat
von dem Vormund Jakobs von Lichtenberg, dem Grafen von Mörs und Saarwerden
, das Recht, daß das Lehen auf die Tochter Burkharts, Anna, überging.
Wirich erhielt hierauf das Lehen als „Wappengenosse" (der niederste Adel) zugesprochen
. Mit Wissen und Verwilligung der Grafen von Hanau veräußerte
Wolf von Windeck die Eigenleute zu Ottersweier wieder um 300 fl. Str. Währung
und nahm an ihrer Statt seine Güter, Haus und Hof zu Waldmatt unter Alten
Windeck von der Herrschaft Hanau-Lichtenberg zu Lehen. Mit dem Tode des
letzten männlichen Sprosses, Jakobs von Windeck, fiel 1592 das Reitlehen heim17).

Den 18. April 1593 belehnte Graf Philipp V. von Hanau seinen Leibarzt,
Dr. Joh. Jacob Niedtheimer in Hagenau, mit dem erledigten Lehen: Dem Burgseß
zu Lichtenau, dem Reitlehen, Haus, Hof und Gütern zu Waldmatt anstatt der
von Wolf von Windeck veräußerten eigenen Leute zu Ottersweier und dem Laienzehnten
zu Achenheim als Mannlehen. Unterm 21. Juni erlaubte der Graf seinem

17) Eyer, Das Territorium der Herren von Lichtenberg 1202—1480. Straßburg 1938.

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