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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 140
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0142
Die Kirche zu Ebersweier hat von gewissen Gütern jährlich 8 Viertel dritthalben
Sester Korn nach Aufzeichnungen eines früheren Pfarrherrn erhalten. Von diesem
Korn-Gefäll werden seit Menschengedenken dem Pfarrherrn allda jährlich 7 Viertel
Korn geliefert neben anderem, das ihm jährlich vom Collator zu seiner Compe-
tenz gereicht wird. Da aber jetzt die Kirche reparaturbedürftig ist, ist es billig,
daß diese 7 Viertel Korn der Kirchenfabrik wieder zugeeignet werden und der
Pfarrherr vom Collator, der den Zehnten hat, unterhalten wird. Die 8 Viertel
Korn sind der Kirche von gutherzigen Leuten gegeben worden, weswegen sie der
Pfarrer nicht einnehmen soll.

Am 11. Januar 1603 aber bittet der frühere Pfarrherr Diebold, ein armer
Religiosus, um Verabfolgung der 12 Viertel 1 % Sester Frucht als Rückstand seiner
Competenz. Pfarrer Georg Breinler schreibt unterm 19. April 1603 an den
Sekretär der Landvogtei Ortenau: „Wenn die 7 Viertel Korn dem Pfarrhern abgesprochen
werden, ist es nicht möglich, daß ich mich verhalten kann. Ich, wo sie
mir nicht vom Heiligen, wie vorher geschehen, geliefert werden, muß allbereit die
Pfarrei verlassen. Da ich allein bin und keinen Haushalt habe, kann ich mich doch
nicht mit solcher Competenz gebührenderweise sustentieren. Ich werde meine
Schulden bezahlen und meine Schäflein dem lieben Gott überlassen." Pfarrer
Melchior Zeil richtet 1605 an den Secretarius die flehentlichste Bitte, er wolle
dahin wirken, daß ihm in seiner Krankheit aus dem Zehnten ein Viertel Korn
zukomme. Wenn ein Bedenken bestehe, solle der Herr wissen, daß der Propst
ihm an Wein und Geld noch mehr schuldig sei, als die 4 Viertel anlaufen. Am
19. August 1606 schreibt Zeil an den Amtmann in Offenburg, der Collator zu
Oberkirch sei in der Bezahlung gar saumselig, verhalte mit der Competenz von
7 Viertel, ohne zu bedenken, daß er anderswoher keine andere Sustentation habe;
wer dem Altar diene, solle auch von ihm unterhalten werden. In einem Schreiben
vom 16. Juni 1612 an den Landvogt und die Amtsleute erinnert der Pfarrherr
Christoph Teufel daran, daß er und drei Ebersweierer Bürger vorbrachten, daß
sie nie auf lange Zeit einen Pfarrer behalten könnten, die Ursache sei die geringfügige
Besoldung. Schon vor langer Zeit sei beschlossen worden, eine Addition
zur Pfarrei zu verordnen. Der Propst habe ihm geantwortet, er gebe nichts, er
nehme sich um nichts an, sollte er aber dazu getrieben werden, so wolle er die
Collatur den Amtleuten an den Hals werfen, was Ebersweier, aber nicht was
Durbach belange. Darauf wurde dem Roman Meier befohlen, daß er zur Aufbesserung
zehn Sester Korn liefere, die der Pfarrer auch empfangen hat. Nun
folgt ein Verzeichnis der Schulden des Propsts an Teufel, nämlich Korn, Wein
und Geld. Ein weiteres Verzeichnis gibt des Pfarrers Schulden an an Leute in
Ebersweier, Durbach und Offenburg. Der Propst schuldet noch vom 14. März bis
13. Juni 9 fl., vom 13. Juni bis 19. September 8 Viertel Korn, 9 Ohm Wein, 5 fl.
Geld, mit der Aufbesserung für fünfviertel Jahr 12 fl., 12 Viertel 3 Sester Korn
und 14 Ohm Wein. Unter dem 29. Januar 1611 schreibt die Landvogtei in Offenburg
an den Propst zu Allerheiligen wegen notwendiger, schuldiger Unterhaltung
der Pfarrherrn zu Ebersweier, daß ihr von den Amtsuntertanen zu Ebersweier
berichtet wurde, daß ein Priester nach dem anderen an- und abkomme, kein

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