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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 142
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0144
lung, Holzremise, Waschhaus, alles aus Holz. Ein Obst- und Gemüsegarten, K> und
Vi Jeuch Sommeracker, 1%, Jeuch Brachacker, 1 Tauen Matten, 5 Haufen

Reben, 1 Vi Jeuch Wittumgut, das nicht dem Stift Allerheiligen, sondern der
Pfarrkirche Ebersweier gehören soll.

Gefälle: Weinzehnte in den Neveuschen Bergreben, Kleinzehnte, bestehend
in Haber, Sommergerste, Welschkorn, Bohnen, Erbsen, Wicken, Reps, Mohnsamen,
Erdäpfel,- Hanf, dürrem Klee, Heu, 20 Wintergarben.

Vom Kloster Allerheiligen an Pfarrkompetenzen: Wein 30 Ohm, Korn 30 Viertel
, Gerste 12 Viertel, Wintergerste 3 Viertel, Stroh, Wellen, 20 fl. Geld, vom
Stift Gengenbach jährlich 8 Ohm Wein, vom Pfarrektor in Offenburg 6 fl. Geld.

An Fahrnissen werden mit peinlicher Genauigkeit aufgezählt Bettwerk
und Getüch, Geschirr, Holzwerk, Fässer, allerlei Hausrat.
Die Viktualien werden nicht in Anschlag gebracht.

Als sein Eigentum angeschafft zu haben, gibt der Pfarrer an 3 Kühe, 5 Schweine,
6 Gänse, 12 Hühner, 6 Paar Tauben.

Die jährlichen Einkünfte betragen 678 fl., die Ausgaben 257 fl., es besteht also
ein Überschuß von 421 fl. (GLA. 229/21966).

Die Naturalienkompetenz des Pfarrers Ries beträgt 1830 6 Viertel
Weizen, 30 Viertel Halbweizen und 3 Viertel Gerste. Ferner erhält die Pfarrei,
wie die übrigen Pfarreien des Klosters Allerheiligen in der Ortenau, als Entschädigung
für ehemals bezogenes „Ährgeschwieg" 6 Viertel Fesen oder 3 Viertel
Weizen, 2 Viertel Haber und 500 Bund Stroh. Umgerechnet ins neue badische
Maß bekommt die Pfarrei 7332 Becher Weizen, 24 937 Becher Halbweizen, 2494
Becher Gerste und 1824 Becher Haber. Damit ist Pfarrer Ries einverstanden, will
aber den Vertrag versuchsweise nur auf 6 Jahre eingehen, protestiert jedoch gegen
den Preis, nach dem ihm die Zahlung für den Kompetenzwein angeboten wurde.
Nach Beschluß vom 11. Oktober 1839 soll der Pfarrei der Weinpreis vom Durbacher
Bergwein bezahlt werden = 12 640 Glas, für das Kompetenzstroh ist der
Preis für Winterstroh zu bewilligen. Der Vertrag wird ohne Änderung 1845 erneuert
. Für die obengenannten Naturalienkompetenzen hat die lastenberechtigte
Pfarrei Ebersweier ein Ablösungskapital von 12 418 fl. 20 kr. anzusprechen, der
Vertrag wird am 26. Januar 1847 genehmigt und mit Beschluß vom 9. Februar 1847
ins Soll gesetzt und am 23. August 1847 die Summe endgültig angewiesen. So
reibungslos, wie es sich hier liest, ging die Angelegenheit nicht vor sich, es gab
viele Jahre ein langes Hin und Her.

Die Domänenverwaltung Offenburg wird angewiesen, das Ablösungskapital der
auf dem Zehnten zu Ebersweier haftenden Kompetenzabgabe mit 12 418 f. 20 kr.
an die Amortisationskasse, welcher dieses Kapital zur Verzinsung überwiesen worden
ist, alsbald zu bezahlen und das Ablösungskapital der Baukosten von 2637 f.
23 kr. nebst Zins zu 5 Prozent vom 22. April 1844 an bis zum Zahlungstage an
den Kirchenfonds zu Ebersweier, dem dieses Kapital zur Verwaltung überwiesen
wurde, gegen Quittung bzw. Vollmacht zu bezahlen. Nach Abzug des Staatszuschusses
beträgt das Zehntablösungskapital der Gemeinde 12 336 f. 1 kr., welche

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