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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 150
(PDF, 62 MB)
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Kammergut

Das Domänenärar besitzt auf Ebersweierer Gemarkung im Breitfeld einen
Acker von 1 Morgen 142 Ruten und eine Wiese im Vollmersbach von 1 Morgen
83 Ruten. Da bei der jährlichen Versteigerung des Heu- und öhmdgrases die
Wiese nicht im besten Zustand ist, wird sie auf 9 Jahre verpachtet von Michaeli
1826—1835—1844 auf 6 Jahre bis 1850 mit bisherigem Pachtzins 15 fl. 45 kr., mit
neuem Pachtzins 9 fl., da die Bodenbeschaffenheit und die Lage der Wiese schlecht
ist, Wiederverpachtung 1856, 1862, und mit 7 jähriger Pachtperiode 1869. 1871 erfolgt
der Verkauf der Wiese um 550 fl. an Freiherrn von Neveu. Aus dem einen
Acker werden zwei gemacht, die von 1854 bis 1860 und dann bis 1869 verpachtet
werden, 1871 Verkauf um 676 fl. und 603 fl. an Jakob Gütle und Michael Junker.

Geometer Siefert aus Renchen bietet 1841 der Domänenverwaltung Offenburg
sein Grundstück auf den Gemarkungen Ebersweier und Appenweier an, auf Gemarkung
Ebersweier 4 Morgen 3 Viertel 40 Ruten, auf Gemarkung Appenweier

3 Morgen 1 Viertel 10 Ruten = 8 Morgen 50 Ruten. Wenn Siefert auf das Angebot
von 300 fl. für den Morgen eingeht, kann der Kaufvertrag abgeschlossen
werden.

Das Domänenärar zahlt als Umlage zu den außerordentlichen Gemeindebedürfnissen
1827 und 1829 15 fl. 14 kr., 1832 und 1833 33 fl., 1834 10 fl. 9 kr., 1835
15 fl. 14 kr., als ordentliche Umlage 1839 43 kr., 1840/41 1 fl. 31 kr., 1841/42
1 fl. 44 kr., 1843/44 1 fl. 13 kr., 1844 1 fl. 1 kr., 1845 37 kr., 1848 1 fl. 1 kr. bei
einem Grundsteuerkapital von 610 fl.

Die Ablösung des Herrenfrongeldes wird von der Domänenverwaltung
Offenburg der Hofdomänenkammer vorgelegt zur Dekretur des sich auf
665 fl. belaufenden Ablösungskapitals, wovon nach der höchsten Verordnung die
Staatskasse die eine, die Gemeinde aber die andere Hälfte zu berichtigen haben;
von der Gemeinde ist die Abkaufssumme in sechs vom 1. Januar 1832 an mit

4 Prozent zu verzinsenden Jahresterminen abzutragen. Nach dem Abolitions-
vertrag von 1786 und 1787 war festgesetzt worden, daß jeder Bürger jährlich
4 kr. und für jedes über Sommer gehaltene die Zahl 4 nicht übersteigende Stück
Zugvieh jährlich 6 kr. an die Landesherrschaft zu entrichten habe. Ebersweier hat
bereits 1832 seine Frondgeldschuldigkeit von 332 fl. 30 kr. abgelöst.

Ein Vertrag zwischen den Gemeinden Ebersweier und Durbach
über den Weidgang vom Jahre 1626

Schon im Jahre 1469 war ein Vertrag zustande gekommen. Nach obigem Vertrag
(1626) soll die ganze Allmend „von oben dem Durbach an bis unten auf
den von Ebersweier, ja ganzen den Windschläger Bosch halbiert werden, sie sollen
auf dem Durb'ach, unter Weiler auch, von oben herunter ungefähr bis auf des
Junkers Bühne und abwärts bis auf den Windschläger Bannstein die Nutz und
Nießung haben; darauf auch jede Gemeinde mit Baumpflanzung und anderen
Nutzbarkeiten Genuß und Wohlfahrt zu suchen befugt sein soll". Von beiden
Gemeinden sollen Steine mit beiderseitigen Zeichen gesetzt werden.

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