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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 153
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rat Grieß soll die Zeugen abhören und juramenta calumniae, malitiae Schurkerei,
Arglist), veritatis (Wahrhaftigkeit, Unparteilichkeit) kgaliter (gesetzlich) abnehmen
. An den Zeugen werden zunächst die allgemeinen Fragen gestellt, nämlich
Name, Alter, Lebensunterhalt, wohnhaft, ob er Freunde oder Feinde in der einen
der beiden Gemeinden habe, ob er über seine Aussage unterrichtet wurde, ob er
wegen seiner Aussage Nutzen oder Schaden zu gewärtigen habe, ob er Geschenke
für seine Aussage empfangen oder zu erwarten habe. Es wurden vernommen
Hans Georg Schweickert, Hans Martin Lipp, Konrad Britz, Jakob Kempf, Lorenz
Lipp, Johann Schulz. Schweickert, Bürger und Kuhhirt zu Grießbach, sagt aus,
er sei die Woche ein oder zweimal im Wald gewesen, wegen Eckerich mußte er
mit den Geißen aus dem Wald bleiben, die Geißen seien bisweilen einen Büchsenschuß
in den Wald gelaufen, der Bangert habe ihm nie etwas in den Weg gelegt,
er hätte über das nicht angeblümte Feld getrieben, er wisse keinen Weg von
Ebersweier in den Bohlsbacher Wald. Schulz berichtet unter anderm, er habe die
Ebersweierer auf Befehl des Zwölfers aus dem Wald hinausgejagt, die Bannsteine
habe er nicht gesehen, da sie wohl überwachsen waren. Dem Josef Müller wurde
ein Roß nach Bohlsbach geführt, wo er es gegen Bezahlung abholte. Vom Meister
war ihm verboten, in den Wald zu fahren. Dem Ebersweierer Hirten sei die
ganze Herde genommen worden, weil er in den Wald gefahren sei. Ebersweier
meint unterm 9. Mai 1722, wie die Benennung Korker Wald und Vollmersbacher
Wald für mehrere am Wald beteiligte Gemeinden gebraucht werde, so könnte auch
trotz der Bezeichnung Bohlsbacher Wald Ebersweier einen Weidestrich seit uralter
Zeit darin besitzen. Griesheim, Windschläg, Weier, Bühl, Durbach, die bezeugten,
daß der Wald immer Bohlsbacher Wald hieß, sollten sich nach Ebersweierer Ansicht
um ihre Angelegenheiten kümmern.

Auf Dienstag, den 17. August 1723, werden die beiden Gemeinden auf die
fürstliche Kanzlei zu Rastatt vorgeladen. Hier wird bekannt gegeben, daß die
Gemeinde Ebersweier ihre angemaßte und angegebene possession des gemeinschaftlichen
Weidgangs in dem Bohlsbacher Weidstrich nicht erwiesen, mithin sich
des Weidgangs künftighin völlig zu enthalten habe (GLA. Abt. 229/21 980).

Allmend-Haus platze

Die Gemeinde Ebersweier bittet um die Erlaubnis, die Allmend-Hausplätze
an die, von denen solche überbaut worden und benutzt werden, eigentümlich
überlassen zu dürfen. Dieser vogteiliche Antrag wird vom Oberamt und von der
Kais. Königl. V. ö. Regierung und Kammer am 23. Juli 1788 bzw. am 8. November
1788 genehmigt. Oberamtsräte der Ortenau sind: von Wellenburg, von Klein-
brod, von Dirfeld, von Goza. Es handelt sich um die Hausplätze von Müller,
Anton Schuhen Witwe, Hans Mayer, Thomas Hölderle, Josef Kirchner, Anton
und Georg Kunz und Mathias Leigast. Diese zahlen jährlich 7,36 fl., ihre Plätze
werden zum Eigentum zu 926 fl. angeschlagen.

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