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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 156
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V. Vermögensteilungen I Hinterlassenschaft

des Blasi Glanzmann, Bürgers zu Ebersweier, und Verteilung derselben unter die
vier Erben Hans Adam, Hans Peter, Katharina und Anna Maria im Beisein des
Vogts und des Stabhalters. Geschehen zu Ebersweier, den 6. September 1699:

1. Haus und Hof samt Garten, veranschlagt zu 100 Gulden, gibt jährlich dem
Ebersweierer Heiligen 12 V> Schilling Zins, Katharina hat sie durch das Los bekommen
und gibt der Anna Maria 25 Gulden.

2. Scheuer und Stall, auch zu 100 Gulden taxiert, gibt auch jährlich dem Heiligen
zu Ebersweier 12X> Schilling Zins, Maria Adam, Glanzmanns Witwe, hat
für 100 Gulden angenommen und verzinst dem Heiligen zu Kuhbach 50 Gulden
und bezahlt dem Schwager Peter Glanzmann 25 Gulden.

3. 7 Haufen Reben aneinander, jedes der vier Erben bekommt den vierten Teil.

4. 5 Haufen Reben, auch Ebersweierer Bann, werden an die vier Erben verteilt.

5. 2 Haufen abgegangener Reben im Laubenhag sind der Katharina und der
Anna Maria überlassen.

6. 5 Viertel Brachacker geben dem Offenburger Hospital Flachs-Gült, Hans Peter
hat die eine Hälfte und Anna Maria die andere.

7. 1 Jeuch Brachacker gibt jährlich K> Sester Korn Herrn Prälaten nach Oberkirch
, 2 Viertel hat Katharina und 2 Viertel Hans Adam Glanzmanns Witwe
Anna Maria.

8. Y< Sommeracker im Laubenhag gibt des Jahrs dem Offenburger Spital 5 Vier-
ling, haben Anna Maria und Katharina.

Verlassenschaft

Johann Georg Krummer, Bürger zu Ebersweier, erklärt: Nachdem seine Schwiegermutter
Anna Maria verwitwete Motz den 13. April 1783 ihr Vermögen ihren
zwei Töchtern, der Magdalena Motz, dem Eheweib des Imploranten, und der
Katharina, verehlichten Holer, übergeben habe, wobei sie ein Viertel Jeuch Sommeracker
, ein halbes Viertel dito und % Tauen Matten nebst der gesamten fahrenden
Habe sich vorbehalten habe, sei sie den 14. Oktober 1785 gestorben. Nicht desto-
weniger sei am 22. Oktober 1785 bei der Vogtei Griesheim eine Verschreibung
protokolliert worden, wonach die obgenannten Grundstücke und der ganze Hausrat
dem Mathias Holer übergeben und verschrieben wurden, dem Söhnlein Gottfried
des Imploranten aber für den Fall, daß es das zwölfte Jahr erleben würde,
35 Gulden vermacht sein sollen. Da aber die Verstorbene weder durch Testament
noch durch eine nur Lebenden zukommende gerichtliche Handlung, jemand etwas
zuzueignen oder zu entziehen, vermöge, zumal nicht erweislich sei, daß Implorant
den Bürgermeister Ganter von Ebersweier, wie die vogteiliche Verschreibung unrichtig
anmerke, bevollmächtigt habe, eine ihm so nachteilige Verschreibung bei
der Vogtei Griesheim protokollieren zu lassen, so habe er den Vogt zu Griesheim
wiederholt gebeten, die Verlassenschaft der Verstorbenen gleichheitlich unter die

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