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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 157
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beiden Töchter bzw. die beiden Tochtermänner zu verteilen. Da aber Mathias
Holer zur Abtretung der halben schwiegermütterlichen Verlassenschaft nicht veranlaßt
worden sei und er keine Gerechtigkeit bei der vorgesetzten Vogtei erhalte,
so sehe er sich gezwungen, das Oberamt zu bitten, Mathias Holer vorzuladen
oder die Vogtei zu veranlassen, die Acta an das Oberamt einzuschicken, oder
Holer und dessen Ehefrau für schuldig zu erklären, die Hälfte der schwiegermütterlichen
, bzw. mütterlichen Verlassenschaft an ihn und sein Eheweib abzutreten
. Unterm 9. Mai 1786 werden Bürgermeister Ganter, Krummer und Holer
vor das Oberamt geladen, wegen der Verlassenschaft der Schwiegermutter zu verhandeln
. Die Angelegenheit wird unterm 28. Juni 1786 gütlich beigelegt.

Inventur und Teilung des Vermögens

Nachdem Katharina, Ehefrau des Bürgers Josef Grüne, im Juni 1792 gestorben
und der Witwer und die Kinder um eine Inventur und Teilung des Vermögens
gebeten haben, hat das Vogteiamt diese den 7. Herbstmonat 1797 folgendermaßen
vorgenommen:

Kinder: Aus erster Ehe Katharina, Anna Maria; Anna Maria Findling von
Barbara Meckler, ledig; aus dritter Ehe Theresia, Rosina und Josef.

Anna Maria Findling erhält Haus und Garten mitten im Dorf, gibt einen Vier-
ling Korn-Gült, sonst eigen, 178 Gulden wert, und H Sommeracker, 30 Gulden
wert, eigen. Rosina, Maria und Josef bekommen je 'A Sommeracker 98 fl. Theresia,
Rosina, Maria, Josef, Katharina erhalten je Brachacker 40 fl., Katharina und
Theresia erben je 'A Brachacker 38 fl., gemeinschaftlich zu versteigern ist K Brachacker
, 24 fl. geschätzt. An Reben erben Theresia 'A Haufen 30 fl., Katharina
1 Haufen Platz auf dem Weiskopf 24 fl., Josef, Rosina, Theresia je Mi von
1 Haufen 24 fl. Die fahrende Habe behält sich der Vater vor, auch Meisterschaft
im Haus, halbe Nutzung des Gartens, jedes der sechs Erben hat ihn zu versorgen
mit Frucht, Butter, Speck, Bohnen, Erdäpfel, Weißmehl und Salz. Die allseitige
Zufriedenheit mit der Inventur, der Teilung und dem Vorbehalt bestätigen mit
Unterschrift die sechs Erben.

Ein väterliches Voraus

Magdalena Maier von Bohlsbach, Witwe des Michael Siebert, klagt gegen Altvogt
Neger, er habe von dem ihren neben dem seinen liegenden Acker weggenommen
, und bittet um einen Augenschein, der am 9. Juni 1832 stattfindet. Neger
behauptet, ihr Acker habe nicht die Größe von einem halben Jeuch, wie die
Klägerin meine, sondern nur von anderthalb Viertel, sie möge das Gegenteil beweisen
. Die Klägerin bittet um Vorlegung des Teilungszettels. Michael Kast und
Franz Josef Gütle, Bürger in Ebersweier, wollen, da die Schriften durch den Franzosenkrieg
auf der Kanzlei zu Griesheim verlorengegangen sind und das In-
ventarium von dem Ehetag des Simon Kempf noch nicht zum Vorschein gekommen
ist, die Grundstücke angeben, die Magdalena Maier zu ihrem väterlichen
Voraus am Ehetag des Simon Kempf erhalten hat: A Viertel Jeuch Sommeracker
in der Mauchenmatt, % Viertel Jeuch im Breitfeld, Vk auf der Hönlisteck, A Vier-

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