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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 169
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Diebold die Gefangenen festhielt, brach und die Kaufleute wieder
auf freien Fuß setzte. Diebold entkam dabei mit knapper Not der
Gefangennahme und rettete sich auf Burg Geroldseck, wo er einem
Angriff der Straßburger mit Erfolg die Stirne bieten konnte. Das
Ganze ist ein Musterbeispiel für die Verflechtung der Interessen, wie
sie sich aus den Beistandsverpflichtungen und Schutzbünden der
Zeit ergaben. Vorkommnisse wie dieser Überfall haben den späteren
Geroldseckern in der Volksmeinung den Ruf von Raubrittern und
Wegelagerern eingetragen. Man muß aber dabei die Situation der
Zeit bedenken, einer Zeit, in der das Reich einem Heerlager glich
und Ereignisse dieser Art an der Tagesordnung waren. Hätte sich
nicht eine Stadt von der Bedeutung Straßburgs eingemischt, so wüßten
wir von der ganzen Sache wahrscheinlich genau so wenig wie
von tausend anderen Händeln dieses streitsüchtigen Jahrhunderts.
An und für sich war also eine Gestalt wie Diebold II. nichts Ungewöhnliches
, wo es doch von Draufgängern, Rauflustigen und Querköpfen
nur so wimmelte. Was aber unserm Geroldsecker in besonderem
Maße fehlte, war Lebensklugheit und Blick für die Tatsachen
und ihre möglichen Folgen. Außerdem muß er ein schlechter Wirtschafter
gewesen sein. Stück um Stück entglitt der immer noch reiche
Geroldsecker Besitz seinen Händen, um in die Hände eines klügeren
Rechners, des Markgrafen Christoph von Baden, überzugehen. Immer
mehr verengte sich der Lebensraum des Grafen, nach 1482 war er
auf die Burg selbst und die Vogteien Schönberg und Prinzbach beschränkt
. Aber auch dieses letzte vermochte er nicht zu halten.
Durch eine unglückselige Hauspolitik ging 1486 die Burg und das
Restgebiet an den Pfalzgrafen Philipp verloren.

Die Pfalzgrafen bei Rhein, die im 15. Jahrhundert die halbe Orten-
auer Pfandschaft besaßen, waren für Geroldseck „die mächtigen
Nachbarn". Schon Diebold I., der Vater unserers Diebold, hatte bei
dem Pfälzer ,.Erbdienst" genommen. Dieser Ausdruck bezeichnet das
alte Verhältnis der Vasallität, das im wesentlichen darin bestand,
daß der „Diener" im Kriegsfall Hilfe leistete und seinen Besitz für
die strategischen Zwecke des Herrn zur Verfügung stellte, ihm etwa
die „Öffnung" der eigenen Burg für den Notfall zusicherte. So war
schon Pfalzgraf Friedrich ein „Gemeiner" zu Geroldseck gewesen.
Als Gegenleistung konnte der schwächere auf den Schutz des mächtigeren
Herrn rechnen. Es liefen aber neben den pfälzischen Interessen
in der Ortenau die habsburgischen her, da es sich hier im Grunde
um altes Reichsgut handelte. Nun hatte Diebold II. die Bindung an

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