Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 185
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0187
Wardt auch Marrgroff in Oesterreich,
in Schwoben hertzog zugleich,
auch groff zu Bussen genandt,
den namen tragen in solchem standt.
Do her sein nochgeborn geschlecht
disz ehrnn woppen fieret recht.

Diese Inschrift, von einem Renaissanceornament flankiert und über einem Wappenbild
eingehauen, liest man auf einer Steintafel über dem Eingang zum hinteren
Palas der Burg Geroldseck. Was hat es mit dieser Tafel für eine Bewandtnis? Betrachten
wir die Inschrift etwas näher! Sie gibt uns in der Hauptsache ein Stück
Hausgeschichte der Geroldsecker, nennt den sagenhaften Erbauer der Burg und
Stammvater des Geschlechts, setzt ihn in Beziehung zu Kaiser Karl dem Großen
und breitet seine Titel und Würden vor uns aus. Mit dieser Darstellung schließt
sich die Inschrift eng an die Pappenheimsche Chronik der Herren von Geroldseck
an und faßt das, was dort weitläufiger erzählt wird, in ein paar handfeste Knüppelverse
zusammen. Geroldsecker Chronik und Denkstein gehören also zusammen.
Aufschlußreich für die Situation, aus der heraus der Stein geschaffen wurde, ist
aber die Schlußzeile: „Do her sein nochgeborn geschlecht diesz ehrnn woppen
fieret recht." Sie klingen wie ein triumphierender Ausruf, sie wollen es gleichsam
vor aller Welt verkünden: Wir, die Herren von Geroldseck, sind die Nachkommen
jenes ruhmreichen Gerold. Wir haben das historische Recht für uns, das Recht,
jenes Wappen zu führen und damit auch — sinngemäße Weiterführung des Gedankens
—■ das Recht auf Burg und Land. Als die Geroldsecker den Stein setzen
ließen, müssen sie Grund gehabt haben, dies zu betonen. Offenbar lagen die Schatten
düsterer Jahre hinter ihnen. Es waren die Jahre der Entrechtung und Heimatlosigkeit
, wie sie nach dem Verlust der Burg, nach 1486, folgten. Jetzt spricht aus
der Inschrift des Wappensteins das neugewonnene Selbstgefühl der damaligen
Herren Gangolf und Walther, nachdem sie wieder in Besitz der Burg gekommen
waren und auch einen Teil der verpfändeten Güter zurückgewonnen hatten. Dies
war die Situation um 1530. Chronik wie Denkstein müssen aus jenen Jahren stammen
. Auch das Wappen auf dem Stein bestätigt dies. Es handelt sich dabei um
eine Kombination der Wappen Hohengeroldseck und Geroldseck-Sulz (am Neckar),
setzt also den Besitz der Herrschaft Sulz voraus, der 1519 wiedergewonnen und
1526 den Geroldseckern durch Neubelehnung bestätigt wurde.

Der Stein hatte im übrigen sein eigenes Schicksal. Er wurde um 1780 bei Grabarbeiten
auf der Burg gefunden und zunächst an einer Außenwand der Prinzbacher
Kirche eingelassen. Später fand er dann seinen Platz an der oben erwähnten Stelle.

Walter VI. Ein gräfliches Jägerleben

Er stand im Schatten seines Bruders Gangolf. Während dieser in
mancherlei Zusammenhängen urkundlich bezeugt ist, findet sich
Walthers Name in den Quellen viel seltener. Er muß der stillere und
anspruchslosere von den beiden gewesen sein, auch der seßhaftere,
und im übrigen, wie seine Tagebücher beweisen, ein sachlich-nüchterner
Charakter. Zwischen ihm und seinem Bruder bestand ein gutes
Verhältnis, in allen Familienangelegenheiten gingen sie gemeinsam
vor. Als die Burg wieder den Geroldseckern zurückgegeben wurde,

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