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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 193
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genannt, gleichgültig ob es große oder kleinere waren. „Curia" war die feststehende
lateinische Bezeichnung für jeden klösterlichen Verwaltungshof der
gengenbachischen Herrschaft6).

Aus den stets ähnlichen Merkmalen des Hofes von Tutschfelden geht immerhin
soviel als ganz sicher hervor, daß es sich hierbei nicht um eine richtige Grundherrschaft
oder Dorfvogtei handelte, sondern um Hofrechte und deren Zehnten.
Alle Streitfragen darüber unterstanden trotzdem der Gerichtsbarkeit des Abtes7).

Nun berührt es weiterhin seltsam, daß in dem abteilichen Zinsbuch aus dem
Ende des 14. Jahrhunderts zwar die Zehnten von Tutschfelden angegeben sind,
aber in der Zusammenstellung der Klosterhöfe sucht man vergebens den Hof
in Tutschfelden, der natürlich noch vorhanden gewesen sein mußte, denn an ihm
hafteten ja die Zehntrechte. Selbst wenn der Hof als Lehen inzwischen vergeben
worden war, müßte er irgendwie dort auftreten. Das Fehlen ist ein erstes Zeichen
der Unvollständigkeit jenes Güterverzeichnisses. Indessen ist später keine Spur
eines Gengenbacher Hofes in Tutschfelden mehr zu finden, so daß angenommen
werden muß, daß dieser entlegene Besitz gelegentlich veräußert wurde. Denn aus
den Erträgnissen mußten die Hilfskräfte ihr Deputat und die Klostermeier und
sonstigen Beamten dieser Höfe besoldet werden. Was dann noch übrigblieb, mußte
nach Gengenbach gefahren werden, viele Zollstellen passieren, was neue Unkosten
verursachte, so daß im Endzustand nicht mehr viel übrigblieb. Daraus wird es
verständlich, daß der Gengenbacher Hof in Tutschfelden mit den zugehörigen
Zehntrechten nach 1500 völlig verschwand.

3. Kapitel: Die Klosterhöfe im Kinzigtal

Am klarsten können wir die Klosterhöfe im Raum des Kinzigtales überschauen.
Die älteren Besitzbestätigungen führen den Besitz selbst nur in mehr allgemeinen
Worten an, so daß wir über die Art der Rechtstitel nicht immer klarsehen und
zur Sicherung die spätere Erscheinungsform heranziehen müssen.

Die älteste erhaltene Güterbestätigung gewährte dem Kloster 'der Papst
Innozenz II. im Jahre 11391). Darin sind die wichtigsten Besitzungen mit Ortsnamen
vermerkt. Es sind die geschlossenen Grundherrschaften. Im Raum des
Kinzigtals werden aufgezählt: Gengenbach, Zell, Steinach, Harmersbach, ein
Viertel der Burg Geroldseck, Nordrach, mit den Forsten und Gewässern und
allem, was dazugehört. Das waren also die ersten Rodungsoasen in diesem Raum,
den wir uns so vorstellen müssen: In den Talauen herrschten die ungeregelten
Wasserläufe und im übrigen Land der Urwald und der wilde Baum- und Strauchwuchs
.

i) B 2792 fol. 2 ff. ') s. R I 1275, § 7; L II 1331, 55, 56; M 1516, 67, 68, 70.

') U. vom 28. Februar 1139 (= J 1139). Das Original ist nirgends mehr aufzufinden. Eine Nachzeichnung
des Originals, beglaubigt durdi Bischof Egilbert von Bamberg (1139—1146), ist im HStaMii;
Kopien: im ältesten Bamberger Kop B/21 Nr. 1, StaBa; Kop 627 u. a.; Drucke: Germania Pontificia III
3, 76 ff. Dort die wichtigere Überlieferung; Würdtwein, Nova subsidia diplomatica Bd. 7, 107 nach dem
damals in Strafiburg befindlichen Original; Württembergisches UB II, 7; Migne, Patrologia latina
Bd. 179, 405: Dumge, Regcsta Badensia, 130; Jaffe, Regesta Pontificum Romanorum bis 1198, Nr. 7949
(5674).

15 Die Ortcnau

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