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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 195
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mit den Zugehörden zur Gengenbacher Grundherrschaft gehörte7). Die Geroldsecker
haben sich später dieser Abhängigkeit entzogen, indem sie um 1250 auf
unbelastetem Allod-Eigentum eine größere und schönere Burg „Hohengeroldseck"
auf der Markung Schönberg erbauten"). Auch die Klosterhöfe mußten zuweilen
Steuern und Abgaben bezahlen und waren zu Diensten und Leistungen wie Herberge
, Verpflegung usw. für den durchreisenden König, sein Gefolge, seine Boten
und dergleichen verpflichtet. Durch die Urkunde vom 3. September 1297 erhob
nun König Adolf einige der Gengenbacher Klosterhöfe zu Freihöfen0). Diese Curien
sowie die dort beamteten oder beschäftigten Leute wurden dadurch befreit von
Steuern, Abgaben, Diensten und Leistungen an außerklösterliche Gewalten wie
Landesherrschaft oder das Reich10). Außerdem wurden dadurch diese Höfe auch
reichsrechtlich anerkannt als gerichtliche Freistätten bei Gefahr für Leib und Gut
eines Verfolgten, ähnlich wie das Kloster selbst. In spätere Weistümer wurde dies
ausdrücklich aufgenommen11). Nur echte Dinghöfe wurden zu Freihöfen erklärt,
nie bloße Gült- oder Zehnthöfe. Diese Freihöfe waren also die wichtigsten Curien
der Abtei.

Die Freihof liste von 1297 ist für uns zugleich ein Beweis, daß seit 1287 die
Kolonisierung der Klosterforste verstärkt und beschleunigt fortgesetzt wurde.
Besonders die Erschließung der Sommerseite des Kinzigtals machte erhebliche
Fortschritte: Die Curie Dantersbach taucht zum erstenmal auf, ebenso die Curie
Abtsberg in der Einach. Im Gebiet der mittleren Kinzig war von Steinach aus die
Curie Stöcken gegründet worden. Der Boden der Markung gehört heute zur
politischen Gemeinde Entersbach. Dagegen mußte der Zehnte nach Steinach bezahlt
werden12), d. h. sie gehörte kirchlich zu Steinach, weil sie von dort aus
gegründet worden war.

Die Freihofliste sah 1297 so aus: Im Gengenbacher Raum: Dantersbach, Reichenbach
, Beiern, Fußbach, Einach. Es waren im ganzen fünf Freihöfe im Bereich des
unteren Kinzigtals.

Dreißig Jahre später hat König Ludwig der Bayer die Liste der Klosterfreihöfe
bestätigt und zugleich erweitert. Freilich blieb diesmal für alle diese Höfe
eine Abgabe stehen: Jeder Freihof mußte ein Pfund Peffer an den königlichen
Vogt auf Ortenberg jährlich bezahlen1").

Gerade in der Umgebung von Gengenbach selbst hat das Kloster um 1300 die
Urbarmachung weiter gefördert. Wie es ganz natürlich ist, wurden zuerst die
günstigsten Anbaugebiete urbar gemacht, das waren die Talausgänge. Jetzt ging
es in das schöne Bergland weiter hinein. Dort entstand die Curie in der Binsmatt-
Schwärzenbach, im Pfaffenbach und vor Einach. Im Haigerach war schon vor

7) Die Reidienbacher Gemarkung stößt nicht ganz bis an den Rauhkasten. Zwischendrin liegt ein
Waldgebiet, das zur Gemarkung Friesenheim gehört. Dieses verwinkelte Friesenheimer Waldstück
war ebenfalls alter Gengenbachcr Besitz. ■) Ortenau 1934, Das Burgenbueh, 340.

•) U. vom 3. September 1297, Select KK Nr. 122; veröff. v. Mommsen in ZGO, NF 49, 1936, 190.

,0) ub omni exaecione et stura liberos esse volumus et immunes, ebenda.

n) z.B. für den Freihof in Harmersbadi, 1426, Kop 62? f. 86a. Ähnlich schon früher für die
Curien in Oberschopfheim und Ichenheim 1276, ebenda f. 45 b.

") Ü. vom 20. Mai 1579, GK Staatserw. 30'I12 Kinzigthal; Mitteil. FFA II, 194. ») L II 1331, 39.

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