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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 230
(PDF, 62 MB)
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die Doppeladlerwappen Karls V. und Ferdinands I. von 1533 und das Wappen
Erzherzog Ferdinands von 1581. In der Städtischen Sammlung im Villinger Rathaus
sind zwei Scheiben mit Doppeladler zu sehen. In Museen und anderswo sind
noch manche Erinnerungszeichen an die österreichische Herrschaft in unseren Landen
vorhanden, besonders sind auch verschiedene Gebäulichkeiten erwähnenswert,
z. B. der stolze Renaissancebau des österreichischen Schlößchens in Radolfzell. Bis
in die Gegenwart wirkt und lebt das über 600jährige Brauchtum der Stockacher
Fastnacht mit ihrem Hohen grobgünstigen Narrengericht, beruhend auf einem
Privileg des Erzherzogs Albrecht an den Hofnarren Hans Kuoni von Stockach
aus dem Jahre 1351.

Im ersten Band des Werkes wird berichtet über die Entstehung der österreichischen
Vorlande, ihre Stellung und Bedeutung auf politischem, wirtschaftlichem
und kulturellem Gebiet, z. B. über die kirchlichen Verhältnisse, die Militärgeschichte
, den Bergbau und das Hüttenwesen in den Vorlanden, sodann erfahren
wir, daß in geschichtskundigen österreichischen Kreisen die Vorlande als verlorener,
aber alter, lieber und wertvoller Besitz gelten, daß man stolz darauf ist, daß sie
einst zu Österreich gehört haben, daß man die langdauernde Anhänglichkeit der
Vorderösterreicher an Österreich dankbar anerkennt, und man weiß, daß fähige
Leute aus den Vorlanden in Österreich die Intelligenzschicht bereichert haben.
Mehr als anderswo in Deutschland hat man sich aber auch im Südwesten weithin
eine stille Liebe zu den österreichischen Landen bewahrt.

Der zweite Band ist der Schilderung der verstreuten einzelnen österreichischen
Gebiete gewidmet, so dem österreichischen Breisgau mit vielen Abbildungen und
einer Skizze von 1790 mit Angabe der Kameralherrschaften, des städtischen, klösterlichen
und adeligen Besitzes. Professor Dr. Kähni behandelt die geschichtliche
Entwicklung der Landvogtei Ortenau und gibt davon eine Beschreibung mit entsprechenden
Abbildungen und einer Skizze, die das Fehlen der räumlichen Geschlossenheit
dartut und das Zerfallen in fünf Teile zeigt. Die Landvogtei bestand
aus den Gerichten Ortenberg, Griesheim, Appenweier und Achern und den Aftergerichten
Ottersweier und Zunsweier. Die vier Waldstädte Rheinfelden, Säckingen,
Laufenburg und Waldshut genossen beachtenswerte Selbstverwaltung. Eingehend
werden besprochen das Territorium, die geographischen Gegebenheiten, die Besiedlung
, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die militärische und finanzielle Bedeutung
, Verfassung und Verwaltung, die politische Rolle der Grafschaft Hauenstein,
deren Name unter der badischen Regierung bald verschwinden mußte. In der
Fehde zwischen Villingen und Fürstenberg nahm Herzog Albrecht II. von Habsburg
die Bürger gegen ihren Stadtherrn in Schutz und garantierte ihnen die Rechte
und Freiheiten, die sie bis jetzt errungen hatten. Ein Schiedsgericht vereinbarte
den Verkauf der Stadt und der Herrschaft Warenberg an Herzog Albrecht und
seine Brüder um 7500 Mark Silbers, und nun traten stetigere Verhältnisse ein. In
einer Fehde mit König Albrecht und dessen Sohn unterliegend, mußte Graf
Heinrich zu Fürstenberg die Stadt Bräunlingen an Herzog Friedrich und dessen
Brüder 1305 um 250 Mark Silbers abtreten. Es war die erste Enklave, die sich
das Haus Habsburg mitten in der fürstenbergischen Grafschaft erwarb. Graf

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