http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0009
Begriff der Landvogtey, sondern auch die markgräflich-badische Statt und Aemter
Steinbach, Bühl, Stollhofen und Abtsstaab Schwarzach samt der gräflichen Hanauischen
Herrschaft Lichtenberg und Amt Willstätten usw. enthalten gewesen . . ."
Diese Reichslandvogt ei Ortenau, die verwaltungsmäßig aus den Gerichten
Ortenberg, Appenweier, Griesheim und Achern bestand, umfaßte rund
30 Dörfer. Sie entbehrte der räumlichen Geschlossenheit und zerfiel in fünf Teile.
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