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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 8
(PDF, 128 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0010
Das einzige Gericht, das eine räumliche Einheit bildete, war das Gericht Appenweier
, das zwischen dem bischöflich-straßburgischen Gericht Oberkirch und der
Herrschaft Durbach-Stauf fenberg in das Renchtal hineingriff un d die Dörf er Appenweier
, Urloffen, Nußbach, Zusenhofen, Unternesselried, einen Teil von Bottenau
und etliche Weiler und Einzelhöfe in sich schloß. Das Gericht Ortenberg bestand aus
drei Stäben: Ortenberg, Zellweierbach mit Fessenbach und dem oberen Rammersweier
und der Stabsgemeinde Goldscheuer mit Kittersburg und Marlen. Letztere
war von Ortenberg räumlich völlig getrennt und ganz von den Herrschaftsgebieten
Hanau-Lichtenberg und Lahr-Mahlberg umgeben. Dem Gericht Griesheim unterstanden
das gleichnamige Dorf sowie Bohlsbach, Bühl, Weier, Waltersweier, Ebersweier
und Unterrammersweier. Das Aftergericht Zunsweier, dem die Dörfer Zunsweier
und Elgersweier sowie die Stabsgemeinde Schutterwald mit Höfen und Langhurst
unterstanden, war merkwürdigerweise nicht dem benachbarten Gerichtsbezirk
Ortenberg, sondern dem gut zwei Wegstunden entfernten Gericht Griesheim angegliedert
. Der Stab Schutterwald war von dem eigentlichen Territorium durch das
Hoheitsgebiet der Reichsstadt Offenburg und von dem übergeordneten Gericht Zunsweier
durch ritterschaftliches Gebiet getrennt. Zunsweier und Schutterwald warenKon-
dominate (Gemeinherrschaften). Im ersteren wohnten zu zwei Dritteln ortenauische,
zu einem Drittel Geroldsecker Untertanen. Schutterwald war sogar „dreyherrisch"
(Ortenau, Geroldseck und Binzburg). Völlig isoliert lag im Norden das Gericht
Achern mit Unter- und Oberachern, önsbach, Fautenbach und Gamshurst. Von
diesem war wiederum durch das bischöflich-straßburgische Gericht Sasbach das
Aftergericht Ottersweier mit dem Dorf Lauf geschieden. Das war die „Untere
Ortenau", während man die Gerichte Ortenberg, Appenweier und Griesheim unter
dem Begriff „Obere Ortenau" zusammenfaßte.

Die politischen Umwälzungen am Anfang des 19. Jahrhunderts brachten das Ende
der Landvogtei Ortenau. Seit dem 30. Juni 1806, an dem die Ortenauer Bevölkerung
dem Großherzog Karl Friedrich von Baden huldigte, ist die Ortenau kein
politisches Gebilde mehr, sondern eine Kleinlandschaft, zu der man außer der
ehemaligen Landvogtei auch die ritterschaftlichen Dörfer Hofweier, Niederschopfheim
, Diersburg, Windschläg sowie das ehemals markgräflich-badische Durbach
rechnen kann, während Achern und Umgebung sowie die Rieddörfer Goldscheuer,
Kittersburg und Marlen nicht mehr als zur Ortenau angesehen werden. So haben
sich Begriff und Name unserer engeren Heimat im Lauf der Geschichte gewandelt.
Die Ortenau ist im wahrsten Sinn des Wortes eine historische Landschaft.

Siehe auch: Otto Kähni, Die Landvogtei Ortenau. In „Vorderösterreich, Eine geschichtliche
Landeskunde". Herausgegeben vom Alemannischen Institut Freiburg i. Br.

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