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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 110
(PDF, 128 MB)
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Vielleicht waren es einst größere Höfe; darauf deutet die modifizierte Form der
Teilbarkeit der Höfe. Nach den Feststellungen von R ö h m (Die Vererbung des
landwirtschaftlichen Eigentums in Baden-Württemberg, 1957) erhält e i n Erbe
den größeren Teil des Betriebes, die anderen nur einzelne Grundstücke. Ein anderes
Beispiel ist Durbach; hier sitzt etwa ein Drittel der Bevölkerung im geschlossenen
Winzerdorf, dazu kommt noch das große Weingut auf Schloß Staufenberg,
die übrigen sind auf die zahlreichen, weit zerstreuten Zinken und Höfe verteilt;
doch handelt es sich hier um Bauern mit etwas größerem Besitz auf unteilbaren
Höfen (geschlossene Vererbung).

Die E i n ö d f 1 u r ist die kennzeichnende Siedlungsform des eigentlichen
Schwarzwaldes. Hier liegt der Besitz des Bauern geschlossen in einem Stück beisammen
; auch Wald gehört dazu; der Hof liegt meist mitten in seinem Besitz;
da die Vieh- und Waldwirtschaft vorherrscht, muß der Besitz geräumiger sein
als im Gebiet vorherrschenden Acker- oder gar Rebbaus. Das bedingt zweierlei:
die Höfe liegen vereinzelt für sich in weiter Streulage und sie werden, ungeteilt,
meist an den jüngsten Sohn vererbt (geschlossene Höfe). In den Schwarzwaldtälern
, vor allem in den Seitentälern, reihen sie sich in ganz losen, unregelmäßigen
Reihen (sogenannte Zinken) aneinander. Während die geschlossene
Siedlung „Dorf" heißt, spricht man bei den in einem Tal oder Nebental lose zerstreuten
Einzelhöfen von „Tal", z. B. „das tal von Nordrach" („vallis Norderahe")
oder kurz „in der Nordrach" oder „im Lierbach dem tale".

Verbreitet ist diese Hofgutsiedlung in der Ortenau vor allem in den Nebentälern
des Kinzigtales von Gengenbach aufwärts, im oberen Rench- und obersten
Achertal mit ihren Nebentälern, im obersten Schuttertal und in den Nebentälern
des mittleren, also etwa in dem Gebiet, in dem unsere Gemeindetypenkarte bäuerliche
Gemeinden verzeichnet. Doch hat auch in diesem Gebiet die Auflösung
schon eingesetzt; neben die Höfe treten die H ä u s 1 e ; soweit es Leibgeding-
häusle für den Altbauern sind, nachdem er den Hof dem Sohn übergeben hat, gehören
sie durchaus zur alten Ordnung. Daneben treten aber auch die Werks-
h ä u s 1 e (nicht selten für weichende Erben), in denen Handwerker, Waldarbeiter,
Taglöhner, später Industriearbeiter (darunter auch Pendler) wohnen. Das führt
auch hier zu einer Siedlungsverdichtung, der gewöhnlich zuerst den Kern der
Siedlung, meist um Kirche, Schule, Wirtshaus, später auch Rathaus, erfaßt, der
dann „das Dörfle", „das Dorf", „bei der Kirche" oder ähnlich genannt wird.
Handwerker und Kaufleute siedeln sich hier an, das Beherbergungsgewerbe entfaltet
sich mit zunehmendem Fremdenverkehr, auch Industrie beginnt sich anzusetzen
, dem gesteigerten Bedarf nach Baugrundstücken fällt mancher alte Hof,
zumal in der Nähe der Kernes, zum Opfer. Nur wenige alte Bauerngemeinden sind
heute noch ohne eine solche zentrale Verdichtung, etwa Schweighausen,
Schönberg, Ramsbach, Lierbach u. a. Mit diesen Verdichtungsvorgängen verändert
sich ganz allmählich auch die Sozialstruktur. Schon erscheinen auf unseren
Karten mitten im Bereich der (mittel)bäuerlichen Gemeinden Orte wie Norderuch
, Unterentersbach, Bollenbach, Furschenbach als kleinbäuerliche Gemeinden,
und mit dem Kleinbauerntum dringt auch die Teilbarkeit vor. Auf der Karte von

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