http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0156
Plan der Burg Ortenberg
gau einen Bestandteil der vorderösterreichischen Lande. Die Pfandherren der Land-
vogtei waren, wie man sieht, durchweg Machthaber, deren Territorien der Ortenau
unmittelbar benachbart waren. Daß sie versuchen würden, den Pfandbesitz nach
Möglichkeit mit ihren eigenen Landen auf Kosten des Reiches zu verschmelzen und
die reichsstädtischen Freiheiten zu unterdrücken, lag auf der Hand. Den augenfälligsten
Versuch dieser Art hat das Bistum Straßburg gemacht, das sich 1358
durch kaiserliches Privileg zusichern ließ, daß die Pfandstädte außer dem Reichshofgericht
nur dem bischöflichen Gericht unterworfen sein sollten. Diese unerhörte
Neuerung, ein Faustschlag ins Gesicht der wohlerworbenen städtischen Rechte,
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