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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 156
(PDF, 128 MB)
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durch den unglücklichen Ausgang des waltherianischen Krieges keine nennenswerte
Einbuße erlitten. Dennoch ging ihr Haus keiner großen und glänzenden Zukunft
entgegen. Verhängnisvoll war vor allem, daß bereits 1277 eine endgültige Teilung
der Herrschaft Geroldseck zwischen den Brüdern Heinrich und Walther, den Söhnen
des bei Hausbergen gefallenen Landvogts Hermann, und deren Oheim Heinrich,
Grafen von Veldenz, stattfand. Der Veldenzer erhielt die Vogtei von Ettenheim-
münster und alles Land von der Bischofsmühle (zwischen Lahr und Kuhbach) nach
Osten, also auch die Stammburg Geroldseck selbst, die Besitzungen in Schwaben
sowie die Hälfte der Burg Schwanau und des Dorfes Ottenheim; die Brüder bekamen
die Besitzungen um Lahr und Mahlberg, alles Land westlich der Bischofsmühle
und die Güter im Elsaß sowie die andere Hälfte von Schwanau und Ottenheim
. Damit war für immer das geroldseckische Gebiet in zwei Teile geteilt, eine
obere Herrschaft Geroldseck und eine untere Lahr-Mahlberg. Der Zweig Lahr-
Mahlberg starb bereits 1426 aus, und seine Besitzungen kamen durch Erbgang an
den Grafen Johann von Mörs-Saarwerden, der aber erst nach langen Kämpfen mit
dem Stammhause Geroldseck seine Erbschaft antreten konnte und seitdem so sehr
in Schulden verstrickt war, daß er sich 1442 genötigt sah, die zugeteilte Hälfte seiner
Herrschaft dem Markgrafen Jakob I. von Baden zu verpfänden. Nachdem 1497
an Stelle der Verpfändung ein förmlicher Verkauf getreten war, stand die Herrschaft
Lahr-Mahlberg seit dem 16. Jahrhundert unter dem Kondominat der Grafen
von Nassau als Rechtsnachfolger des Hauses Saarwerden und der Markgrafen von
Baden-Baden.

Das Haus Baden faßte auf diese Weise auch im Süden unserer Landschaft
festen Fuß, wo es schon im Jahre 1366 durch Ankauf aller Lehnsgüter und Lehnsleute
der Grafen von Freiburg seinen Einfluß auszubreiten begonnen hatte. Die
Ortenau war durchsetzt mit badischen Besitzungen, die eine Brücke zwischen den
oberen und unteren Landen bildeten. Im Norden hatte sich um Steinbach, das 1258
nach Freiburger Muster Stadtrecht erhielt, durch allmähliche Aufsaugung des Besitzes
der Grafen von Eberstein und der Herren von Windeck ein umfangreicher
badischer Gebietskomplex gebildet, der sich südlich bis Neusatz und Ottersweier
erstreckte und dessen Grenze gegen die Landvogtei nach langen Streitigkeiten zwischen
den markgräflichen Vögten zu Bühl und den Amtsleuten der Vogtei Ortenau
schließlich durch den sogenannten Ortenauer Herrschaftsvertrag vom 19. März 1530
endgültig festgelegt wurde. In der Mitte der Ortenau lag außerdem als badische
Enklave die Herrschaft Staufenberg, die 1366 durch Kauf von den Grafen von
Eberstein erworben wurde.

Im oberen Kinzigtal haben sich die Grafen von Fürstenberg als unmittelbare
Erben der Zähringer auf die Dauer zu behaupten vermocht, während
sie die Renchtaler Besitzungen bald an Straßburg abgeben mußten. Haslach,
Steinach und Biberach waren ihnen bei der Teilung des urachischen Gebietes von
vornherein zugefallen, Hausach wurde später durch Vermählung Heinrichs II. von
Fürstenberg mit der Freiburger Erbtochter Verena hinzugewonnen. Nach mehrfachen
Teilungen wurde der gesamte Kinzigtaler Besitz von Heinrich IV. wieder
in einer Hand vereinigt. Aber seine Söhne teilten von neuem; unter Konrad und

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