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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 176
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0179
Budisweiler versammelt hatte, sich nur zum kleinen Teil für unbedingte Durchführung
der protestantischen Lehre entschied, und trat mit den Straßburger Reformatoren
Bucer und Hedio in enge Verbindung. Drei evangelische Geistliche,
die ihm Bucer zur Verfügung gestellt hatte, setzten mit ihm die Hauptpunkte der
vorzunehmenden Reformation fest; der bedeutendste von ihnen, Anselm Pflüger,
übernahm selbst die Pfarrei in Willstätt. Im ganzen Amt Willstätt, das der alleinigen
Regierung Philipps unterstand, wurde nun die Reformation maßvoll und ohne
Schärfe, aber doch mit entschiedener Folgerichtigkeit eingeführt. Die Verwaltung
des Kirchengutes ließ Philipp nach Bucers Vorschlag den Heiligenpflegern der
einzelnen Orte entziehen und den neugebildeten Kirchenschaffneien Willstätt und
Rheinbischofsheim unterstellen. Naturgemäß hielt sich die alte Lehre da am längsten
, wo es den benachbarten Klöstern gelang, ihre Patronatsrechte geltend zu
machen, so etwa in Legelshurst, wo das elsässische Kloster Eschau, und in Sand,
wo Allerheiligen den Pfarrsatz innehatte. Aber das waren doch eben nur Ausnahmen
; in den fünfziger und sechziger Jahren wurde die Reformierung des Will-
stätter Amts restlos durchgeführt, selbst in Sand finden wir seit 1560 einen protestantischen
Prediger Schallesius.

Im benachbarten Amt Lichtenau, das den geistlichen Einflüssen des Klosters
Schwarzach und der Mitregierung des Zweibrücker Grafen unterworfen war, konnte
Philipp seine Absichten nicht so reibungslos durchsetzen. Es bedeutete zwar
einen großen Schritt vorwärts, daß es ihm gelang, im Jahre 1554 den Abt Martin
von Schwarzach37) zum Verkauf seiner Patronatsrechte in den Orten des Gerichts
zu veranlassen und dadurch den Kirchensatz und Zehnten in seine Hand zu bekommen
; die allmähliche Einführung des protestantischen Gottesdienstes konnte
danach in Angriff genommen werden. Mit dem Tode Graf Jakobs von Bitsch 1570
fiel den Grafen von Hanau die gesamte Herrschaft Lichtenberg, die nunmehrige
Grafschaft Hanau-Lichtenberg, zu. Die wenigen katholischen Priester im Lande
wie der Schwarzacher Konventuale Johannes Zaltenbach im überrheinischen Drusenheim
wurden entlassen, und mit der Herausgabe einer Kirchenordnung für die
Grafschaft 1572 wurde das Reformationswerk beendet.

Wechselnder und sprunghafter war die Entwicklung der kirchlichen Verhältnisse
im badischen Territorium, da der Landesherr Markgraf Philipp sich nicht zu einer
klaren Stellungnahme für die alte oder neue Lehre entschließen konnte, sondern
je nach dem Inhalt der Reichstagsabschiede halbe Maßnahmen zur Durchführung
brachte oder widerrief. Anfangs schienen die Aussichten des Protestantismus hoffnungsvoll
zu sein, so daß schon 1524 Capito schreiben konnte: Procedit Christi
negotium apud marchionem Badensem. Die Verordnungen, die Philipp 1525 und
in den folgenden Jahren erließ, waren von denen der Stadt Straßburg in Form
und Inhalt nicht wesentlich unterschieden. Die Tauglichkeit der Geistlichen wurde

37 Der neue Straßburger Bischof Erasmus von Limburg versuchte seit 1541 im Willstätter Amt einzugreifen,
ohne Erfolg. In Legelshurst amtierte um 1539 und noch 1558 der gelehrte Appolinaris Degerfeid, der zu den
Reformatoren in Straßburg Beziehungen unterhielt. Nach kurzer Tätigkeit zu Willstätt 1545 versah Anselm
Pflüger die Pfarreien Kork und Sand bis 1558.

1554 Kauf der Patronatsrechte und des Zehnten im Gericht Lichtenau durch Hanau von der Abtei Schwarzach
um 1000 fl. Lichtenau wird Pfarrei.

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