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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 222
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0225
die Mitbelehnung über die Ortenau bey der kay. Gesandschafft und sonst dienlichen
Orthen zu sollicitiren", aber er erhielt durch den österreichischen Gesandten Grafen
Seiler eine abschlägige Antwort, „weil alles was Ihro K. M. in dasiger Gegend besitzen
, ein solches Kleinod des österreichischen Hauses, daß es eine jegliche Handbreit
Landes hoch zuschätzen hätte70)".

Im Jahre 1743, als Prinz Karl von Lothringen mit einem kaiserlichen Heer am
Oberrhein stand, hielt man die Gelegenheit für günstig, diese Frage wieder aufzuwerfen
, nachdem der Prinz selbst bei Verhandlungen mit dem Kammerjunker und
Hauptmann von Geyling auf die „dermahligen favorablen Umstände" hingewiesen
und seine Vermittlung in Aussicht gestellt hatte. Der Generalmajor des schwäbischen
Kreises und badische Oberjägermeister Justus von Geusau, der im Oktober 1745 bei
den Krönungsfeierlichkeiten in Frankfurt mit dem Vizekanzler Grafen von Collo-
redo in Verbindung trat, ohne damals zu einem Abschluß gelangen zu können,
wurde im November des gleichen Jahres für mehrere Monate nach Wien geschickt,
um die Ortenauer Sache dort eindringlicher zu betreiben. Aber seine Mission scheiterte
trotz der erneuten Bemühungen des Prinzen von Lothringen völlig, indem er
nach vielen Vertröstungen und Versprechungen schließlich im März 1746 den Bescheid
erhielt, man wolle über die Ortenau keine Verfügung treffen, ehe nicht der
„casus vacaturae" eingetreten sei. Der Hauptgrund für diese ablehnende Haltung
des Wiener Hofes ist sicherlich darin zu erblicken, daß man den Übergang der Ortenau
an ein protestantisches Fürstenhaus zu vermeiden wünschte; auch weitere Verhandlungen
, die in den fünfziger Jahren geführt wurden, sind trotz der Geldnot
Österreichs während des Siebenjährigen Krieges und der Bereitwilligkeit Badens zu
finanziellen Gegenleistungen wohl aus demselben Grund gescheitert. Schließlich kam
man im Jahre 1763 in Durlach auf den Gedanken, „ob nicht mit der Zeit ein Antrag
von Seiten Baden-Baden auf einen Austausch der böhmischen Herrschaft Lobositz
gegen die Ortenau dörffte statt finden71)". Die ausgedehnte Herrschaft Lobositz, die
Markgraf Leopold Wilhelm im Jahre 1660 von seiner ersten Gemahlin, einer Gräfin
Caretto von Millesimo im Mannsstamm geerbt hatte, mußte beim Aussterben der
männlichen Linie Baden-Baden an das Haus Millesimo zurückfallen und in diesem
Fall der badischen Markgrafschaft endgültig verlorengehen. Es war deshalb ein kluger
Schachzug, daß man versuchte, dieses wertvolle Tauschobjekt, solange man noch
darüber verfügte, zur Erwerbung der Ortenau zu verwerten; aber ohne Einwilligung
der baden-badischen Linie konnte dieser Plan füglich nicht verwirklicht werden.
Nach langen Auseinandersetzungen ließ es nun die Prinzessin Elisabeth von Baden-
Baden zu, daß der Legationsrat von Vockel 1766 nach Wien gesandt wurde, wo er
den Vorschlag zu unterbreiten hatte, daß beim Aussterben des Hauses Baden-Baden
Lobositz an Österreich, die Ortenau an Baden-Durlach fallen sollte, mit dem Vorbehalt
, daß Prinzessin Elisabeth bis zu ihrem Tode die ortenauischen Einkünfte genießen
dürfe. Vockel stieß aber in Wien auf die größten Schwierigkeiten. Der Kanzler
Graf Choteck berief sich nicht nur auf das „von Seiten des Hohen Erzhauses erst
etablierte principium, durchaus keinen Fingerbreit Reichslande zu alienieren", son-

™) Ebenda 507.

71) Karlsruhe, Haus- und Staatsarchiv. III. Staatssachen. Staatserwerb. Gen. 38.

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