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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 261
(PDF, 128 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0264
ner" genannt, wurde aus der Pfalz eingeführt. Während sein Name nicht erklärt
werden kann, wissen wir, daß der Ruländer nach dem Speyrer Kaufmann Ruland
benannt ist, der anfangs des 18. Jahrhunderts von Speyer aus für die Verbreitung
dieser Art sorgte. In der Ortenau wird der Ruländer etwa seit 1770 angebaut
. Dieser säurearme Wein wurde früher viel nach dem Rheingau verkauft
, wo er mit den zu säurereichen Rheinweinen verschnitten wurde. „Ort-
lieber" ist seit Ende des 18. Jahrhunderts in Neuweier heimisch. Er soll aus dem
Oberelsaß eingeführt worden sein. Der „Klingeiberger" schließlich hat seinen
Namen von dem „Klingelberg" beim Schloß Staufenberg, wo 1782 Markgraf
Karl Friedrich 3500 Stück Wurzelreben aus den Bezirken Hanau und Frankfurt
ansetzen ließ. 1776 waren schon 8000 Stück Riesling aus den Rebbergen bei Durlach
nach Staufenberg gebracht worden. Diese Maßnahmen Karl Friedrichs bedeuten den
Beginn des Qualitätsweinbaues in der Ortenau. Ein weiter Weg war freilich noch
bis zur Errichtung der Rebenveredlungsanstalt am Durlacher Turmberg und zur
Bildung von Rebenaufbaugenossenschaften, um gegen die Reblaus unempfindliche
Reben zu gewinnen.

Die Ortenau ist in der Weinbaugeschichte bekannt durch den vielerorts seit etwa
1900 gepflegten Anbau der Amerikaner-Rebe (Taylor-Rebe), die ohne Schädlingsbekämpfung
gute Erträge abwarf. Wild tobten nach dem Erlaß des Reblausgesetzes
von 1904 die Kämpfe um den Anbau der Hybriden. Der Bundesrat hatte mit Beschluß
vom 23. Juni 1910 den Anbau von Hybriden in den Amtsbezirken Achern,
Baden, Bühl und Rastatt in geschlossenen und genau verzeichneten Anlagen genehmigt
. Auch das Reblausgesetz von 1923 gestattete noch Ausnahmen von dem
für das ganze Land geltenden Anbauverbot. Nachdem das Weingesetz von 1930
den Verschnitt von Hybriden- und Edelwein verbot, auch an den Hybriden neue
Krankheiten auftraten, war der Weg frei für die Umstellung aller Anlagen. Die
Maßnahmen wurden von der Regierung mit etwa 6 Millionen Mark finanziert.

Der Rebbau war stets ein Sorgenkind der Landwirtschaftsverwaltung; vor allem
wurden der Rückgang der Weinbaufläche (vergleiche die obige Tabelle) und die
damit einhergehenden Einnahmeausfälle mit Aufmerksamkeit betrachtet. Im Land
Baden ging der Weinanbau von 1907 bis 1916 um 33 % zurück. Die Untersuchung
der landwirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Zell-Weierbach, wo 1883 von
284 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche 160 ha auf Rebland entfielen, ergab
schon einige Hinweise auf die Gründe der Misere und zeigte Wege zur Abhilfe auf.
Neben den staatlichen Stellen, den Landesökonomieräten und den Bezirksämtern,
regte sich die Privatinitiative. Der Landtag hatte sich öfters mit der Lage im Weinbau
zu befassen. Eine der wirksamsten Hilfsmaßnahmen war die 1920 erfolgte
Gründung des Badischen Weinbauinstituts in Freiburg. Planmäßiger Einsatz moderner
wissenschaftlicher Methoden der Schädlingsbekämpfung, die Zucht widerstandsfähiger
Pfropfreben, die Unterrichtung der Winzer über bessere Anbaubedingungen
: dies sind seither die Aufgaben des Instituts. Ohne die zähe Arbeit der
Rebleute wäre freilich alle Bemühung der staatlichen Weinbauförderung vergeblich
gewesen. Heute steht der südbadische Weinbau bei den Bundesweinprämierungen

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