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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 272
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Stellung hochwertiger Vatertiere die Qualität des Viehbestands zu heben. Im Zug
der allgemeinen Ablösungsgesetzgebung erschien das Gesetz vom 3. August 1837,
das die Last der Faselviehhaltung für ablösbar erklärte und bestimmte, daß nach
der Ablösung die Pflicht zur Haltung des Faselviehs auf die Gemeinden übergehe.
Bis dahin war diese Pflicht meist eine dingliche, auf dem Zehntbezug oder dem
Besitz gewisser Grundstücke ruhende Last. Wo der Pflichtige nicht selbst Viehbesitzer
war, wurde der Pflicht oft nur durch Haltung geringwertiger Tiere genügt.
(In vielen Dörfern hatten die Pfarrer — da die Pfarrei den Zehnten zu beziehen
hatte — den Wucherstier zu halten.) Die gesetzliche Regelung bewirkte allmählich
Besserung. Aber erst durch eine Verordnung des Ministeriums des Innern von 1865
wurde die Zahl der in einer Gemeinde aufzustellenden Farren nach dem vorhandenen
Bestand an weiblichen Tieren bemessen. Gleichzeitig wurden bestimmte
Zuchtrichtungen vorgeschrieben. Abschließend regelte das Gesetz vom 12. Mai 1896
über die Haltung von Zuchtfarren, Zuchtebern und Zuchtböcken die Materie in
musterhafter Weise. Statt auf die vielschichtigen Probleme der Viehzucht näher
einzugehen, soll die Erwähnung des aus der Ortenau stammenden maßgebenden
Veterinärbeamten des Großherzogtums Baden im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts
genügen: August Lydtin, 1834 in Bühl geboren, war zuerst praktischer
Tierarzt, wurde 1871 Hoftierarzt in Karlsruhe und gleichzeitig Referent für Veterinärwesen
und Tierzucht im Ministerium des Innern. Unter seiner Leitung
wurde eine Fülle von Fortschritten auf dem Gebiet des Veterinärwesens und der
Tierzucht erzielt: Ausbildung der Veterinärbeamten, Bekämpfung von Tierseuchen,
Entschädigung der Viehbesitzer bei Seuchenverlusten, Regelung der Fleischbeschau
und Kontrolle des Milchverkehrs. Seiner Initiative wird die Errichtung von Jungviehweiden
und die Einführung staatlicher Zuchtviehschauen verdankt. Maßgeblich
war er beteiligt bei der gesetzlichen Regelung der Viehversicherung und der Gründung
von Zuchtviehgenossenschaften. Viele dieser Maßnahmen dienten anderen
Ländern als Vorbild.

Sinngemäß treffen die obigen Ausführungen auch für die Pferdezucht zu. Im
Zeitalter der Motorisierung und Mechanisierung der Landwirtschaft erscheint es
zwar fraglich, ob die Pferdezucht überhaupt noch Zukunft hat. Bei dem großen
Bedarf, der früher an Postpferden, Militärpferden und Zugpferden für Landwirtschaft
und Speditionsgewerbe bestand, ist es nicht verwunderlich, daß der größte
Teil der vom Staat für die Landwirtschaft ausgeworfenen Gelder der Unterhaltung
des Landgestüts diente. Der „schöne, dragonermäßige Schlag von Schaffpferden",
den der Hofrat von Preuschen 1802 bei der Bereisung des Hanauerlandes lobte,
ist noch vielen ehemaligen Soldaten aus den großen Remontierungen der Zeit vor
den Kriegen in Erinnerung. Auf den bäuerlichen Rennen, die in Kürzell, Willstätt
oder Iffezheim veranstaltet wurden, waren diese Pferde zu sehen. Wie sehr etwa
der Bauer im Hanauerland an seinen Pferden hing, geht daraus hervor, daß der
Amtsbezirk Kehl 1925 auf 100 ha 21 Pferde zählte (zum Vergleich: Weinheim 17,
Emmendingen 11, Wolfach 7). Auch hier hat die moderne Technik völligen Wandel
geschaffen.

Zum Abschluß muß hier noch ein Unternehmen erwähnt werden, das für die

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