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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 279
(PDF, 128 MB)
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gesetzt, ohne es zu verbrennen. Das anfallende Teerwasser wurde bei der Ledergerberei
verwendet, außerdem wurde noch Kienöl gewonnen. Aus diesem öl fertigte
man die eigentliche Wagenschmiere. Der Rückstand diente als Rohstoff für die
Herstellung von Buchdruckerschwärze, Farben und Stiefelschmiere. Die Pottasche-
siederei wurde in der Nähe der Glashütten betrieben. Man erzielte die Pottasche
durch Auslaugen von Holzasche, durch Eindampfen der Lauge und Ausbrennen
im Kalzinierofen oder in großen Töpfen (Potten). Pottasche war neben der Glasfabrikation
notwendig für die Herstellung von Seife, sie wurde verwendet in Färbereien
und Bleichereien. Die Fortschritte der Chemie brachten im 19. Jahrhundert
das Ende des auf dem Holzreichtum aufbauenden Waldgewerbes. Seit dem Aufkommen
der Steinkohle waren auch die letzten Stunden für die Köhlerei gekommen
. Freilich sah man seitens der Forstbehörden eine solche intensive Waldnutzung
nicht gerne. Das „Harzreißen", die Streu- und Weidenutzung schaden dem Waldwuchs
. Auch das Sammeln von Sauerklee, aus dem das in den Färbereien benötigte
Sauerkleesalz hergestellt wurde, fiel unter die unerwünschte Waldnutzung. Ein
fortwährender Kampf tobte zwischen Forstbehörden und Gerbern, die für ihr
Handwerk die Rinde der sorglich gehüteten Eichen benötigten. So griff man auch
hier zu dem im 18. Jahrhundert beliebten Mittel der Ausfuhrsperre, ohne damit
freilich sonderlich viel zu erreichen.

Zur Schonung der Wälder ergingen seitens der Landesherrschaften zahllose Verordnungen
, meistens als „Forstordnungen" bezeichnet, die in eingehender Weise
die Forstwirtschaft regelten. Trotz aller Strafen kamen „Forstfrevel" vor, sei es
unberechtigtes Holzhauen, Holzlesen, Weide- oder Streunutzung. Für Waldausstockungen
war landesherrliche Genehmigung erforderlich, schon wegen der Befürchtung
, die so wichtige Jagd könne eine Einbuße erfahren. Das badische Forstgesetz
von 1833 brachte die sachgemäße Beförsterung aller Wälder, auch der von
Gemeinden und Privaten. Durch die zielbewußte Arbeit der Forstbehörden gelang
es, den Waldbestand nicht nur zu erhalten, sondern seine Qualität zu steigern,
wozu die wissenschaftliche Ausbildung der Forstbeamten viel beitrug. Welche Probleme
seitens der Forstleute zu meistern waren, ergibt sich schon aus dem Hinweis,
daß infolge der Rheinkorrektion der Grundwasserspiegel sank, weshalb nun Bäume
zu setzen waren, deren Wurzeln tiefer hinabreichten.

Die Ortenau wies noch zu Ausgang des 19. Jahrhunderts eine Reihe von Waldgenossenschaften
auf, die meist auf Grund des 2. Konstitutionsedikts von 1807 aufgelöst
wurden. Es soll hier die Aufzählung der Genossenschaften genügen (nach
Feßler, von Süden her): Die Ettenheimer Mark wurde 1807 aufgeteilt, genußberechtigt
waren Ettenheim, Grafenhausen, Ringsheim, Altdorf, Münchweier, Kappel,
Orschweier, Wallburg, Dörlinbach und Münstertal. Der Friesenheimer Hochwald
zog sich zwischen dem Kinzig- und dem Schuttertal von der Rheinebene hinauf
bis zur Höhe des Steinfirsts. Im Tal des Harmersbach und der Nordrach lag die
Forstgenossenschaft Zell. Die Anteile des Klosters Gengenbach gingen auf den Staat
über, aus dem Genossenschaftswald entstanden die Gemeindewaldungen von Zell,
Biberach, Ober- und Unterentersbach; in Fischerbach, Lindach, Mülstein, Schottenhöfe
und Unterharmersbach bildeten sich Genossenschaften unter neuer Rechts-

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