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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 280
(PDF, 128 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0283
form. Die Mooswaldgenossenschaft zwischen Rench und Harmersbach zählte die
Gemeinden Durbach, Hesselbach und ödsbach zu Mitgliedern. Der Gottswald
liegt nordwestlich Offenburg auf dem linken Ufer der Kinzig zwischen Hesselhurst,
Griesheim, Waltersweier und Weier. Der Wald ist heute Eigentum von 218 Bürgern
von Griesheim, 150 Bürgern von Weier, 145 Bürgern von Waltersweier und
94 Bürgern von Bühl. Der Oppenauer Hochwald wurde 1807 abgeteilt. Hierbei
erhielten: der badische Staat 1036 Morgen, die Gemeinden Bästenberg 1108, Döt-
telbach 850, Freiersbach 1418, Ibach 1095, Lierbach 754, Löcherberg 470, Maisach
838, Ramsbach 1166 und Wilde Rench 586 Morgen. Die Ulmer Mark reichte ursprünglich
vom Antzenbach bis an die Rench bzw. den Holchenbach, von der
Hornisgrinde bis zum Rhein. Am Korker Wald waren die Gemeinden Kork, Appenweier
, Bodersweier, Diersheim, Hohbühn, Holzhausen, Legelshurst, Linx, Neumühl
, Odelshofen, Querbach, Rheinbischofsheim südlich des Holchen, Sand, Windschläg
und Zierolshofen beteiligt. Der Wald wurde 1811 abgeteilt; die Gemeinde
Diersheim führte den auf sie entfallenden Anteil als Genossenschaft weiter, bis diese
1908 ebenfalls aufgehoben wurde. Der Maiwald ist oben schon erwähnt worden.
Die Sasbacher Mark wurde 1809 geteilt. Am Fünfheimburgerwald waren die Gemeinden
Graueisbaum, Greffern, Hildmannsfeld, Helmlingen, Moos, Muckenschopf
, Schwarzach und Ulm anteilberechtigt. 1764 reichte das Heimburgtum Greffern
den Antrag auf Auflösung der Waldgenossenschaft beim Reichskammergericht
ein, 1792 erging der Spruch des Reichskammergerichts, der die Auflösung der Genossenschaft
und die Verteilung des Besitzes unter die Gemeinden anordnete, doch
erst nach langen Verhandlungen kam 1800 der Abteilungsvertrag zustande. Zur
Waldhägenichgenossenschaft zählten die Gemeinden Ottersweier, Neusatz, Waldmatt
, Hatzenweier, Breithurst, Kappelwindeck, Altschweier, Bühl und Bühlertal,
diese drei letzten südlich der Büllot, und die sogenannten zugewandten Orte des
Abtsstabs Schwarzach, Balzhofen, Oberbruch, Oberweier und Henkhurst. Der Wald
wurde 1791 abgeteilt und die noch mit Wald bestandenen Grundstücke ausgestockt
. Am Windecker Genossenschaftswald, der 1819 geteilt wurde, waren die
Kirchspiele Ottersweier, Bühl-Oberbrück, Kappelwindeck und Sasbach genußberechtigt
. Die Steinbacher Mark reichte von der Wasserscheide des Gebirges bis an
den Rhein und von der Oos bis zur Büllot. Schon in den siebziger Jahren des
18. Jahrhunderts begann man mit der Verteilung der Waldungen, die 1806 beendet
wurde. Anteilsberechtigt waren die Gemeinden Eisental, Neuweier, Steinbach,
Varnhalt und Weitenung, Sinzheim mit seinen Stabsgemeinden und die unterhalb
der Büllot gelegenen Teile von Altschweier, Bühl und Bühlertal. An der Stoll-
hofener Kirchspielmark waren Schwarzach und Stollhofen beteiligt; auch diese
Genossenschaft wurde anfangs des 19. Jahrhunderts geteilt.

Zum Abschluß sollen noch einige Bemerkungen über die Murgschifferschaft und
die Flößerei folgen. Die so einfache Art des Holztransports durch die Flößerei hat
in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg ihre Ende gefunden. Auf fast allen Flüssen
und stärkeren Bächen des Schwarzwaldes wurde die sogenannte Wildflößerei betrieben
, die darin bestand, daß man das Holz in das Flußbett warf und durch eine
künstlich erzeugte Flutwelle weiterbeförderte. Der zunehmende Wert des Holzes

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