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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 26
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sie müßten ja alsdann zwei Gebäude errichten und könnten das eine schon kaum
verkraften, auch wäre es zu umständlich, eine gute Viehhaltung getrennt von der
Wohnstätte zu betreiben. Im Vertrauen auf die Brandmauern und Ziegeldächer
glauben sie, daß fürderhin keine so große Gefahr mehr bestünde.

9. Man wollte diesmal nicht überstürzt bauen, wie es offenbar im Jahre 1533
geschah, sondern alles wohlberaten ausführen. Daher möchte man davon absehen,
noch vor dem Winter allgemein mit dem Bauen zu beginnen. Allerdings verlangte
der rege Verkehr auf der Kinzigtalstraße die sofortige Erstellung von zwei Gastherbergen
mit einer Anzahl von Stallungen sowie mindestens eine Schmiede und
eine Wagnerwerkstatt. Hier am Fuße der Steige legten alle Fahrzeuge eine Rast
ein. Schwere Lasten wurden auf zwei oder mehr Wagen umgeladen, um sie hinauf
auf die Hochfläche zu schaffen. Insbesondere wurde viel Wein aus dem Breisgau
und dem Elsaß durchgeführt.

10. Die Unterbringung der Leute und des Viehes mußte durch eine geordnete
Verteilung im Schiltacher Lehengericht und auf den Alpirsbacher Höfen über den
Winter erfolgen. Wo hier Schwierigkeiten auftreten sollten, mögen die Amtleute
eingreifen und die Leute „zu christlichem Gutleiden, gedult vnd Hilf zu ermaanen".

11. Zunächst galt es nun die Brandstätten zu räumen und den Schutt abzuführen
. Auch hier war man auf auswärtige Hilfe angewiesen, da es in Schiltach
an den nötigen Fuhrwerken fehlte. Die Nachbarschaft zeigte sich auch sehr hilfsbereit
. Um eine Übersicht über das ganze künftige Baugebiet zu gewinnen, sollten
alle Brandstätten zusammen abgeräumt werden. Man wandte sich an die Amtleute
der umliegenden fürstenbergischen, österreichischen, rottweilischen und zimmerischen
Gebiete mit der Bitte um Stellung der erforderlichen Gespanne. Mit diesen
sollte zunächst der gröbste Schutt beseitigt werden. Die endgültige Säuberung der
Plätze sollte den württembergischen Untertanen, wozu auch die aus den Klosterbezirken
Alpirsbach und St. Georgen beigezogen werden konnten, vorbehalten
bleiben.

12. Sobald die Brandstätten geräumt sind, sollen die Amtleute nach Stuttgart
hiervon Bericht geben. Alsdann werde von dort ein Kammerrat, ein Baumeister
und ein verständiger Werkmeister kommen, um die Richtlinien, wie gebaut werden
soll, zu geben, „dieweil man ja das ganz Stättlin von newem bawen muß, daß es
mit einer feinen Ordnung zu khünftigem wolstand geschehe". Zunächst müßten die
Hofstätten neu eingeteilt und auch gleichmäßig unter die Bauherrn verteilt werden
, und da diese sich schwerlich immer gütlich einigen und mit dem zugeteilten
Platz zufrieden sein werden, wird es schon der herzoglichen Autorität bedürfen.
Aber darüber war man sich allgemein im klaren, daß man so, wie es bisher war,
nicht mehr bauen darf, denn die Gassen waren sehr eng gewesen, die Häuser waren
schlecht und unordentlich gebaut, was ein großer Übelstand war.

13. Vor dem unteren Tor stand „ain alt schlecht Zollhäuslin ... das geringen
Schatzes werdt gewesen". Es gehörte der Herrschaft. Mit der Einnahme des Zolles
wurde ein Bürger beauftragt, der gleich an der Stadtbrücke wohnte. Das Zollhaus
müsse aber alsbald wieder aufgebaut werden, und zwar wieder am alten Platz an

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