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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 28
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0030
Während eines Gewitters schlug oben in Loßburg der Blitz ein und zündete. Fast
der ganze Ort, nämlich 34 Häuser mit Stallungen und Scheunen, fielen dem Feuer
zum Opfer. Das war am 31. August 1590. Für das Herzogtum waren diese beiden
Katastrophen eine außerordentliche Belastung, die nur durch den Zusammenhalt
aller behoben werden konnte. Deshalb richtete Schwarz in seinen Schlußsätzen die
Bitte an den Landesherrn, alsbald eine allgemeine Brandsteuer auszuschreiben. Er
unterzeichnete: Actum Stuttgart 6. Septembris anno 1590 Isaac Schwarz.

Die Besprechungen zwischen dem Rentkammerrat Schwarz und der Stadtgemeinde
Schiltach waren für den Wiederaufbau der Stadt von größter Bedeutung.
Sie bildeten die Grundlage für alle Maßnahmen der kommenden Monate und
halfen mit, das Stadtbild so zu gestalten, wie es im großen und ganzen heute noch
vorhanden ist. Der Schultheiß, das Gericht und die ganze Gemeinde richteten an
den Herzog Ludwig ein Dankschreiben, in welchem sie zum Ausdruck brachten,
daß sie über die sachliche Beratung durch den Kammerrat Schwarz und die in
Aussicht gestellte Hilfe ermuntert und in neuer Hoffnung bestärkt wurden.

Man ging nun an die Abräumung der Brandstätten. Schon am 28. September
1590 konnte der Untervogt Alexander Widmann in Hornberg melden, daß die
„abgebrannten Hofstetten zu Schiltach firderlich abgeraumbt sind". Die Wirte
wollen noch vor Einbruch des Winters mit dem Bau ihrer Häuser beginnen und
haben das gezimmerte Holz bereits auf dem Platz liegen. Darauf kam am 7. Oktober
1590 von Stuttgart der Befehl an Isaac Schwarz und an Baumeister
Beer, am nächsten Sonntag sich nach Schiltach zu begeben und dort „den
augenschein einnemmen, Inen von Schiltach vnnd ainem jeden, inssonderhait
wegweysung vnnd anleitung geben, wie vnnd welcher gestalt ain jeder anderwertz
dergestalt bawen soll, das es nit allein ihnen nützlich, sondern auch alls an einem
Grenzorth, da ain strenge straaß fürgehet, wolstendig sein möge". Hierzu wurde
ein Vorschuß von 600 fl. gewährt, da die ausgeschriebene Brandsteuer von vielen
Orten noch nicht entrichtet worden war.

Am 13. Oktober 1590 waren der Kammerrat Isaac Schwarz, die herzoglichen
Baumeister Georg Beer und Heinrich Schickhardt in
Schiltach. Sie hatten dort den Auftrag, „das wir die Gassen abstekhen und Ordnung
geben sollen, wie zu bauwen" ist. Noch einmal traten unter den Bürgern Meinungsverschiedenheiten
über die Aufteilung der Bauplätze auf, die aber der Kammerrat
Schwarz bald ausräumen konnte. Von wem dann der Plan über die Gestaltung
der Stadt, insbesondere über die Planung der einzelnen Gebäude, stammt, ob von
Beer oder von Schickhardt, konnte bislang nicht genau festgestellt werden. Beer
war der herzogliche Baumeister, Schickhardt, damals im 32. Lebensjahr stehend,
war bei der herzoglichen Baubehörde angestellt. Der Entwurf über das Stadtbild
ging von dem herzoglichen Baubüro aus, und es ist anzunehmen, daß Schickhardt
als Städteplaner daran maßgebend beteiligt war. Die beiden Baumeister gaben die
allgemeinen Richtlinien7). Schiltach wurde danach ein echtes württembergisches
Landstädtchen. Alle Häuser hatten in ihrer äußeren Form zur Straße und zum
Marktplatz die Giebelstellung. Die Erdgeschosse mußten massiv gebaut werden.

7) Ernst Batzer, Prof. Dr., Sdiiltadi und Schickhardt, „Die Ottenau', 12. Heft 1925, Seite 98 ff.

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