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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 46
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Es ist gar nicht so wesentlich, so erfreulich es sonst auch wäre, wenn wir nur ganz
wenig über ihn rein persönlich wissen. Er war weniger der Schöpfer einer Entwicklung
als ihr Träger und Nutznießer. Allerdings: auch dazu war nicht jeder geschaffen
. Es gab in der Markgrafschaft im Grunde nur einen einzigen, der ihm zur
Seite gestellt werden könnte und der einen ähnlichen Aufstieg erlebte: es war der
Gaggenauer Oberschultheiß Anton Rindenschwender, ebenfalls am Ende seines
Lebens markgräflicher Kammerrat, Consiliarius oeconomiae. Und es ist ein fast
symbolhaftes Ereignis gewesen, als am Ende des Lebens der beiden großen Manager
der älteste Sohn Rindenschwenders eine Enkelin des Franz Anton Dürr heiratete —
es war zugleich von tragischer Ironie: noch in der gleichen Generation verflog der
doppelte Reichtum der beiden großen badischen Unternehmer des 18. Jahrhunderts.

Wie schon einleitend bemerkt wurde, sind die Hochtäler von Herrenwies und
Hundsbach erst im 18. Jahrhundert besiedelt worden. Es bedurfte bestimmter
technischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen, um Menschen zu veranlassen, in
diesen entlegenen und unwirtlichen, von urwaldartigen Forsten umschlossenen
Gebieten Aufenthalt zu nehmen. Und einen wesentlichen Teil dieser Voraussetzungen
schuf Franz Anton Dürr, als Gründer der Glashütte Herrenwies, als Besitzer'
des dortigen Sägewerks, als Beständer des Hundsbacher Akkords und schließlich als
Organisator der staatseigenen Waldkolonien Herrenwies, Hundsbach und Ebersbronn
. In den folgenden Ausführungen können wir uns weitgehend stützen auf die
ausgezeichnete Arbeit von Karl Hasel: „Herrenwies und Hundsbach — Ein Beitrag
zur forstlichen Erschließung des nördlichen Schwarzwaldes", in der auch die Quellen
und die Literatur angegeben sind; die für dies Thema grundlegende Arbeit ist
erschienen als Band 45 der „Forschungen zur deutschen Landeskunde", Leipzig
1944 (142 S.).

Die weitgestreckten Wälder zwischen Badener Höhe und Hornisgrinde waren
ursprünglich Reichsgujt; sie gehörten dann den Grafen von Calw, den Ebersteinern
und denen von Windeck, Lehensleuten der Ebersteiner, die dort insgesamt
das Jagdrecht besaßen. 1389 erhielten die Markgrafen von Baden die Wälder links
der Raumünzach. Sie verpachteten das für sie wenig wichtige Waldgebiet an die
Murgschiffer, die eine der wirtschaftsgeschichtlich interessantesten Genossenschaften
des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit waren. Als 1592 die Windecker ausstarben
, kam ihr Waldbesitz, „die hinteren Windecker Lehenswaldungen", an die
Markgrafen von Baden. Praktisch war alles ungenütztes Niemandsland.

Die Rechte der Lehensinhaber betrafen Holzschlag, Weidgang, Fischen, Harzen,
Köhlerei; das Verpachten bestimmter Waldgebiete an Flößer und Holzschiffer war
die einzige einigermaßen noch einträgliche Nutzung für die Herrschaft. Zunächst
wurden jährliche Zinse vereinbart, wie wir aus vielen Urkunden und Verträgen
wissen; später entschloß sich die Herrschaftliche Verwaltung, wahrscheinlich der
Einfachheit halber und noch mehr um in den Besitz großer Kapitalsummen zu
kommen, zur Verpachtung auf lange Zeiträume, wobei die Pachtsumme sofort im
voraus zu leisten war — die am Ende des Mittelalters einbrechende und das alte
wirtschaftlich-ökonomische Gefüge zerbrechende Geldwirtschaft kündete sich auch

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