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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 55
(PDF, 77 MB)
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Denn der kluge Manager der badischen Holzwirtschaft hatte seine Planungen an
der Raumünzach, Hundsbach, Ebersbach sehr wohl bis ins letzte überlegt gehabt.

Und so wird wohl bei den Verhandlungen 1745 sein bester und entscheidender
Trumpf die Frage gewesen sein: wie steht's mit dem Holz, das er für die Schwallungen
braucht und für die Häuser, die er den Holzhauern bauen muß? Denn für einen
solchen riesenhaften Einschlag braucht man Leute, die im Wald wohnen, so nahe
wie möglich. Man muß also Waldkolonien gründen, Kolonien, keine Siedlungen,
keine Dörfer mit seßhaften Leuten, nicht Arbeiter mit Familien, nein — das will
keiner der Partner riskieren: man wird noch sehen, warum.

Nun sind die Räte großzügig und schreiben in den Vertrag: Franz Anton Dürr
solle „alles benötigte Holz, es mag Namen haben wie es will, für die Schwallungen
wie auch denen Wohnungen und anderen gehauen ohnentgeltlich und ohne Zahlung
einiger forstlicher gebühr angewiesen erhalten".

Aber Dürr denkt noch weiter. Er ist jetzt 46 Jahre alt, in 25 Jahren wird er seinen
71. Geburtstag feiern — wer aber weiß? Dann ist er auf jeden Fall ein alter Mann,
hat viel Geld in die Sache hineingesteckt, und wenn sie dann kommen und den
Akkord nicht erneuern, was dann, großer Mann?

Alles, was recht ist: das ist kein unbilliges Verlangen, was Dürr schon jetzt für
alle Fälle geregelt haben möchte, und so nimmt der Schreiber die Kielfeder und
notiert säuberlich: Sofern der Vertrag nach 25 Jahren nicht erneuert wird, so sollen
dem Franz Anton Dürr „alle erweislich aufgewendete Kosten, die durch Verfertigung
und erhaltung deren schließen, auch raumung deren bächen, nicht minder
herstellung deren vorbenannten wohngebäuden" ersetzt werden, sofern der Vertrag
nicht mehr erneuert werde.

Punktum. Jeder ist zufrieden. Am 21. Juli 1745 wird der Vertrag unterzeichnet:
„Akkord über das alljährlich veranlassende Missel- und Klafterholz- und Seegklötz-
flözungswesen auf der Rumenz, Größbach, Biberach und Hundsbach."

Um den Anlauf des Unternehmens besser zu verkraften, schloß Dürr noch im
gleichen Jahr 1745 einen Unterakkord mit Josef Rosenfelder und seinem Sohn
Niclaus zu Grießbach im rechtsrheinischen Teil des Bistums Straßburg. Aber schon
2 Jahre später gibt es Streitereien zwischen den Partnern; der Vertrag wird aufgekündigt
, und Dürr findet einen anderen Teilhaber, der mit weniger zufrieden ist,
womit er vermutlich erreicht hat, was er wollte. Denn angesichts so vieler Streitigkeiten
und Prozesse um Verträge und Zusammenarbeit wird man fragen müssen,
ob nicht ein gut Teil Schuld allemal bei Franz Anton Dürr lag, ja, ob er nicht gar
es oft schon darauf angelegt hatte, daß es Streitigkeiten geben muß.

In dem Akkord von 1745 hatte Dürr auch die Erlaubnis erhalten, in Herrenwies
zehn bis zwölf Häuser mit Stallungen zu erstellen; diese waren nötig, um das
Arbeitsvieh für das Holzabschleppen in möglichster Nähe und stets zur Verfügung
zu haben. Um den entsprechend geeigneten Raum für die Häuser, für etwas Acker-
und Weideland zu erhalten, hatte sich Dürr außerdem das Rodungsrecht erteilen
lassen. Allzuviel ließ er nicht roden, und das hatte seine Gründe: er brauchte Arbeitskräfte
, aber keine Bauern. Die warb er nun an: die markgräfliche Regierung ließ
ihm da völlig freie Hand, sie hatte nur eine Bedingung gestellt: die angeworbenen

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