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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 65
(PDF, 77 MB)
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sich andererseits die Mitteiberger Glashüttenbeständer ein; sie verwiesen darauf,
daß ihnen bei Abschluß ihres Akkords 1761 die Regierung zugesichert habe, das
Herrenwieser Abkommen werde nicht verlängert, es würde überhaupt keine neue
Glashütte in der Markgrafschaft mehr zugelassen. Dieser Hinweis ist historisch
insofern bemerkenswert, weil er unterstreicht, was Gothein in seiner noch heute
grundlegenden „Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes" über die Glashütten im
nördlichen Schwarzwald sagt, zweitens weil wenige Jahre später (1772) die (Karlsruher
) Regierung dem anderen großen Manager der mittelbadischen Wirtschaft, dem
Franz Anton Rindenschwender, die Errichtung einer großen „modernen" Glashütte
in Gaggenau erlaubte — nun also nicht mehr mitten in einem entlegenen Waldrevier,
sondern an einem Fluß, an der Murg, dem im 18. Jahrhundert bedeutsamsten
Wirtschaftsweg der Markgrafschaft. (Vgl. K. Stößer: „Anton Rindenschwender."
Der Ufgau. Bad. Heimat. Fbg. 1937.)

Neben all den Gründen und dem Für und Wider in der markgräflichen Forstverwaltung
und im Rastatter Kabinett scheint aber doch noch etwas ganz Besonderes,
ganz Persönliches mitgewirkt zu haben, und zwar zugunsten von Franz Anton Dürr.
Es war nämlich zu erwarten, daß der Markgraf mit einer unbilligen Regelung für
Franz Anton Dürr nicht einverstanden sein werde. Man muß annehmen, daß der
Fürst und sein großer Holzmanager Dürr sich recht gut verstanden. Dürr war beim
Markgrafen auf jeden Fall sehr gut angeschrieben, und das hatte recht greifbare
Gründe. Dürr, ein tüchtiger Manager, der in vielen Finanzoperationen und Geschäften
seine Finger drin hatte, nicht etwa nur in der Glasindustrie und im Holzhandel
. Dürr hatte dem Markgrafen die Anteile des Schiffers Göll an den murg-
schifferschaftlichen Waldungen und Sägereien verschafft, das war ein nicht zu unterschätzender
Dienst gewesen und sogar ein Vorgang von historischer Bedeutung:
denn es war der erste Erwerb solcher Rechte innerhalb der berühmten und mächtigen
und reichen Genossenschaft durch den Staat. Bis dahin hatten die Murgschiffer
eifersüchtig darauf geachtet, daß ihre Anteile in dem Familienbesitz ihrer Genossen
blieben — es ist heute noch vielfach der Fall.

Da Dürr den Vertrag über die Glashütten fortsetzen wollte und selbstverständlich
seine Beziehungen, die sicherlich seit jenen Tagen, da er den Rastatter Geheimrat
zu bestechen wußte, nicht schlechter, wenn auch vielleicht vorsichtiger geworden
waren, so blieb dem Hofkammerrat Dürrfeld nichts anderes übrig, als einen für den
Staat möglichst günstigen neuen Vertrag mit Dürr abzuschließen. Das gelang ihm
auch in dem „Glashütten-Akkord vom 20. März 1766 mit Franz Anton Dürr, Oberständer
, Glasmeister Sigwarth und Müller, Mitmeister", der ihnen eine Ausbeute
auf weitere 12 Jahre zusprach. Zwar hätte Franz Anton Dürr (nach Baier a. a. O.)
„am liebsten die Herrenwieser Glashütte nach Rotenfels zu einem Eisenwerk verlegt
", nun aber blieb er doch als leitender Obermeister mit acht Werkmeistern in
Herrenwies, Sigwarth und Müller erhielten je eine Werkstatt. Die jährliche Pacht
betrug nunmehr 600 Gulden — das Dreifache der bisherigen Pacht — sowie 24 Kreuzer
für jeden Klafter Brennholz. Dem bisher ungezügelten Einschlag wurde eine
Grenze gesetzt: es sollten jährlich nicht über 1000 Klafter in der Glashütte verbraucht
werden. Auch die Holztarife der Sägemühle wurden neu geregelt. Sogar an

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