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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 72
(PDF, 77 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0074
Ferner ist die unten im Tal stehende Sägmühle lang 51' und breit 23 Schuh, bei dieser
kann nichts als das auf drei Seiten mit einer truckenen Mauer unterfangene Gebäude in
Anschlag gebracht werden."

Ferner berichtet Schilli:

„Außer den Gebäuden, die uns der Plan zeigt und die der markgräfliche Bauinspektor
näher beschreibt, gehörten zur Glashütte auf der Herrenwies ferner ein Jägerhaus mit
den üblichen Stallungen, eine Kirche, 45 Schuh Vi Zoll lang und 20 Schuh 10 Zoll breit
(13,50 X 6,30 m), ein von Stein aufgeführtes solides Gebäude, ein Pfarrhaus, eine Waschküche
mit einer Kleinwohnung, bestehend aus einer Stube mit einer Stubenkammer mit
einem runden eisernen Ofen und eine Mahlmühle. Dazu kamen 100 Morgen Feld und
Wiesen sowie ein Viehbestand von 40 Stück. Die Werksanlagen hatte der großzügige und
weitschauende Dürr auf das neuzeitlichste ausgestalten wollen. Der Hütte sollte ein
,Salamanderwerk, welches ein besonderes Renomee machen wird', angegliedert werden.
Die markgräfliche Verwaltung hat diese Anlage nicht erlaubt, weil sie befürchtete, daß
der ohnedies große Holzverbrauch noch größer werden würde.

Bis auf ein Stallgebäude sind alle Gebäude verschwunden. Kirche, Pfarrhaus, Säg- und
Mahlmühle sind nach der Schließung der Hütte auf Abbruch versteigert worden. Das
Dürrsche Herrenhaus und der Kavalierbau sind 1945 abgebrannt."

Die Güter — etwa 150 Morgen — waren laut Vertrag 1778 sofort an die Herrschaft
zurückgefallen, aus den Glashüttenarbeitern wurden Holzhauer, die Nutzung
ihrer Hiebe übernahm das Forstamt. Als der Herrenwieser Kaufvertrag am 26. Juni
1781 vollzogen wurde, also ein halbes Jahr nach dem Tod des Franz Anton Dürr,
blieb das Ergebnis noch unter der bescheidenen Schätzung. Es mag von Interesse
sein, den Wortlaut dieses Kaufvertrages zu kennen, mehr als ein Sinnbild der Vergänglichkeit
als um der zerfallenden Herrenwieser Herrlichkeit willen; er lautet:

KAUFVERTRAG

Bühl, 26. Juni 1781

Herr Ulrich Rindeschwender zu Gagenau als sich legitimirter Bevollmächtigter nahmens
deren Anton Dürrschen Erben, als Frau Maria Anna, der Anton Dürrischen Wittib, Ursula
Dürrin des Franz Xaver Schwarzen zurückgelassene Wittib und endlich nahmens dessen
selbst eigener Haußfrauen, einer Enklin des Anton Dürre, erscheint heuth Dato vor Ambt
dahier, anzeigend, wie er nahmens und mit Zufriedenheit obbemelter Dürrischer Erben an
die HFürstl. Marggr. Baad. Hoch.löbl. Oberförst Ambt aufrecht und nach Maaßgaabe Lands
und Ambts Gebrauch verkauffet habe nachstehende auf der Herrenwiese wehrenden
Bestandszeit bemelt Ihres Erblassers Errichtet worden und Ihnen Erben zu gehörige
Gebäude. Benandt

1 mo) das von den ehemaligen Beständern bewohnte sogenannte Herrenhaus mit all
dessen Zubehörungen

2 do) den gleich gegen hinüberstehenden sogenannten Gavalier Bau, gleichmässig mit
dessen ganzen Umfang ohne ausnahmen

3 tio) die Etwas weither rückwehrts Erbauten Stallungen und Endlich

4 to) die daselbstigen Seegemühlen, für und um Eintausend Zwyhundert Gulden Baares
Geldts

mit geziemender Bitte, diese zwischen Hochlöblichen Oberforst Ambt und Ihme nahmens
deren Anton Dürrischen Erben getroffenen Contract ad Acta zu verzeichnen, und Ambt-

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