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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 82
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Die Schaffner waren dem Oberschaffner der gesamten Klosterherrschaft in Gengenbach
verantwortlich. In den Quellen wurde dieser als „primus receptor" oder
„oeconomus maior", zuweilen aber auch verkürzt ebenfalls als „oeconomus" bezeichnet
146). In diesen repräsentativeren Namen war der ehemalige „Zinsmeister"
umgetauft worden.

Der Oberschaffner mußte seine Verwaltungsarbeiten in der Kanzlei verrichten
und durfte keine Unterlagen oder sonstigen Schriftstücke etwa nach Haus mitnehmen
. Außer ihm war in der Kanzlei noch ein Secretarius. Dieser mußte im
Recht bewandert sein, und da man ihn wegen seiner genauen Kenntnis der Klosterverfassung
und -rechte usw. oft als Unterhändler zu wichtigen Verhandlungen
schicken mußte, wurde sein so bescheiden aussehendes Amt nach dem Dreißigjährigen
Krieg immer bedeutungsvoller. Infolgedessen erhielt er eine Erhöhung in
Praefectus Cancellariae oder Kanzleiverwalter. Auch der Name Kanzleidirektor
kam dafür vereinzelt vor 147). Der erste mit dem neuen Titel wurde 1670 Marcus
Pistorius148). Im Jahr 1715 wurden im Kloster darüber Erwägungen angestellt,
ob man nach dem Vorbild anderer großer Kanzleien aus dem Kanzleiverwalter einen
Kanzler machen sollte. Im Kapitel vom 11. Oktober 1715 wurde aber beschlossen,
davon abzusehen. Es blieb zunächst beim Titel Kanzleiverwalter oder Kanzlei-
präfekt.

Inzwischen waren seit 1705 beide Oberämter (Oberschaffner und Kanzleiprä-
fekt) von einer Person wahrgenommen worden, hier von Severin Columban
Jüngling, nach seinem Tod von seinem Sohn Ignatius Jüngling.

Indessen lag ein eigenartiges Verhängnis über den Inhabern dieser Oberämter.
Von früheren ist nur zuweilen ein Name überliefert, so daß wir sonst nichts wissen.
Der erste, über den bewegliche Klagen sogar vor den Kaiser gebracht werden
mußten, was man nicht ohne äußerste Not tat, war Jakob Haug. 1553 sandte
die Abtei einen beweglichen Hilferuf direkt an den Kaiser als S'chirmvogt des
Klosters „gegen Jacoben Haugen seinen gewesen Schaffer (so!) umb hilf". Die genauen
Vorwürfe gegen Haug sind in den vorhandenen Akten im einzelnen nicht
aufgezählt. In der Antwort heißt es nur: „Das Begehren des Abts achtet Kaiserliche
Majestät für billich, daß der Haug sich der Verwaltung enthält. Es ist anzuordnen,
daß der Haug dem Abt gebührliche Raitung (= Abrechnung) und bestallung
thue (woran es also sicherlich gefehlt hat). Abt und sein Gottshauß sollen vor ihm,
Haug, gesichert werden. Und wenn der Haug sich derselben verwinden würde,
ine dartzue von Oberkait wegen zu hallten." 149)

Was nach dem Dreißigjährigen Krieg von mehreren Oberschaffnern in die
Protokollbücher zur Warnung an die späteren eingetragen wurde, klingt beinahe
unglaublich, aber es erklärt manches aus der wirtschaftlichen Entwicklung.

Über den Oberschaffner Joachim Brunschweyler (1670 bis 1680) 15°), den ersten
Kanzleipräfekten Markus Pistorius und den zweiten Adam Zettwort (1672 bis 1679)

i»6) Ebenda 1713, 586; 1714, 590 und sonst oft.
«>) Ebenda 1679, 263; 1715, 597.

148) Ebenda 1670, 166. Der letzte Secretarius war Georg Friedrich Neusesser.

«9) Schriftsatz vom 9. Juni 1553, StaLu, Schwabenbücher, Vorlande III, fol. 254.

IS") H 229, 1670, 166.

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