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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 87
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Berghaupten und Biberach, unterblieb dessen Einsammlung viele Jahre hindurch
und ging schließlich durch einen liederlichen Vergleich verloren.

Die 1721 zum unwiederbringlichen Schaden des Klosters so schlecht vorbereitete
Kreisinquisition zur Erlangung geringerer Reichs- und Kreismatrikelgebühren war
seiner Ignoranz zuzumessen. Nach 21jähriger Verwaltung hätten ihm die abteilichen
Ausgaben einigermaßen bekannt sein müssen. Statt dessen hat er die Ausgaben
nur mit etwa einem Drittel der wirklichen Höhe angesetzt, wodurch er für
die geringe Wirkung und für die späteren dreifachen Kosten der Erhebungen
verantwortlich wurde.

Durch seine Fahrlässigkeit wurden die Reichsproviantiergelder doppelt bezahlt
ohne Aussicht auf Rückerstattung.

Bei den Fallbarkeiten, einem andern Hauptobjekt des Oberschaffners, kannte
er nicht einmal richtig die Klosterrechte, wodurch viele Verluste eintraten.

Die Erneuerungen der Zinsgüter und deren Verlehnungen hat er meistens unterlassen
. Die 1704 in seiner und des Abtes Augustinus Anwesenheit gemachte Seel-
gerechts-Erneuerung zu Appenweier ließ er nicht expedieren, so daß 1731 der
Offenburger Schaffner das gleiche von neuem durchführen mußte. Es gab also durch
seine Schuld doppelte Unkosten, aber 26 Jahre lang keine Gefällzahlungen durch
die Pflichtigen. Ähnlich ging es mit der Berghauptener Erneuerung von 1723, die er
1731 noch nicht expediert hatte.

Die abteilichen Güter hat er nie visitiert. Die Matten in Biberach, die Kurie zu
Allmannsweier und das Lehen an der Windeck verlehnte er um ein Spottgeld, die
seit Jahren erloschenen Lehnungen erneuerte er nicht, jeder Meliorierung der Felder
widersetzte er sich.

Dem Glasermeister Johann Sigwart verlehnte er 1705 die Glashütte auf Mittel -
eck samt Holz, Weidgang, Wirtschaft usw. auf 10 Jahre um geringe 75 Gulden.
Nach Verfluß dieser 10 Jahre erneuerte er den Vertrag nicht, so daß Sigwart weitere
10 Jahre vertraglos blieb, wozu er noch das Gut Forsthaus 12 Jahre gratis genossen
hat. Darnach wurde die Glashütte um so geringen Zins verlehnt, daß nicht einmal
die Hälfte der jährlich gebrauchten 4000 Klafter Holz (das Klafter nur zu 6 Kreuzer
gerechnet), geschweige die andern Zugehörden (Harzwald, Weide, Felder,
Wiesen, Umgeld usw.), damit bezahlt wurden.

Die Betreuung des Kastens, der Mühle, des Gesindes und der Arbeiter ließ
er gänzlich außer acht, dingte sehr schlechte Knechte oder gar keine, so daß
das Kloster dafür Leute im teueren Taglohn nehmen mußte. Die wöchentliche
Abrechnung mit den Taglöhnern und zum Halbjahr mit dem Gesinde unterließ
er völlig und zog die Rügungen und Strafen nicht ein, wodurch der Mißbrauch
nur noch zunahm.

Das Griesheimer Kapital hat er viele Jahre nicht betrieben und zuletzt sogar den
Originalschuldbrief verloren.

Die ihm übertragenen Aufträge führte er schlecht oder gar mit dem gegenteiligen
Ergebnis aus, z. B. die Frage des Weinschanks, wo der Rat dann vor dem Reichskammergericht
sein Vorbringen als stärksten Beweis gegen die Abtei geführt hat.

Ihm oblag auch die Aufwartung und Bedienung der Klostergäste. Das hat er sich

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