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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 95
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Vom Abt Lamprecht wurde 1356 die Burggräfin Anna von Schnellingen mit den
Gütern ihres verstorbenen Mannes belehnt. Darunter befanden sich viele Güter in
und um Haslach, die also in einem Mannlehen zusammengefaßt waren 3).

Dazu kamen ferner noch diejenigen Güter, die in dem geroldseckischen Mannlehen
vereinigt waren. Die Geroldsecker hatten sich ursprünglich diese Güter lehensweise
geben lassen und wollten sie später stillschweigend durch Unterlassung der
üblichen Zahlungen als Eigentum unterstellen, wogegen das Kloster Einspruch erheben
mußte. Jene haben dann mit dem Mittel des Krieges, also mit roher Gewalt
, das sich weigernde Kloster schließlich dazu gebracht, nachzugeben und seinen
größten Widersacher mit einem großen Teil ihrer noch im Haslacher Gebiet vorhandenen
Liegenschaften zu belehnen gegen die lächerliche Anerkennungsgebühr von
1 Schilling jährlichen Zinses 4).

Alle diese Güter waren die letzten Überbleibsel der ehemaligen Grundherrschaft
über das Haslacher Gebiet, soweit sie nicht zur Ausstattung der Haslacher S'tadt-
gründung verwendet worden waren.

Noch 1386 verkündete ein Manngerichtsurteil mit einem freien Vogt als Vorsitzenden
als herkömmliches Recht, daß die Dinggerichte von den Kanzeln aller
Kirchspiele zwischen Schwigenstein und Velletürlin verkündet werden müssen,
also auch in Haslach, Mühlenbach, Welschensteinach, Prinzbach und Berghaupten 5).

In Welschensteinach können wir ebenfalls noch einige Restgüter nachweisen 6).

Zum Vogteilehen der Fürstenberger gehörte auch Steinach. Hier liegen die
meisten Verhältnisse wesentlich durchsichtiger. Die gesamte Grund- und Leibherrschaft
gehörte dem Kloster Gengenbach, und dieses hatte dort auch eine eigene
Kurie, die schon 1139 nachzuweisen ist. In der älteren Zeit waren die Geroldsecker
die unaufhörlichen Bedränger der Klosterherrschaft gewesen; ihnen sind in Prinzbach
, Welschensteinach und Berghaupten wichtige Einbrüche in den klösterlichen
Herrschaftsbereich gelungen.

Nach dem Aussterben der Zähringer 1218 wurde ihr stattlicher Besitz in mehrere
Teile zerschlagen. Das hintere Kinzigtal kam unter fürstenbergische Herrschaft.
Diese griff später auch in den Kampf um das staufische Erbe ein und suchte sich
das mittlere und vordere Kinzigtal zu erwerben. Dieses Ziel ließ sie auch später
nicht aus den Augen.

Durch eine Vereinbarung mit dem Bistum Straßburg, dem mächtigeren Bewerber
um den Kinzigraum, erhielten die Fürstenberger im Jahre 1250 Haslach,
Steinach und Biberach 7) als Reichslehen 8).

3) Darüber hatte die Burggräfin später Anfechtungen ihrer eigenen Angehörigen und danach auch diese
unter sich auszufechten, siehe UU. vom 25. Juni 1356, FFA, OA 1 Haslach Vol. 13 Fasz. 2; 17. Oktober 1356,
ebenda OA 1 Haslach Vol. 13 Fasz. 2; 26. März 1386, ebenda OA 1 Haslach Vol. IV Fasz. 6; 26. März 1400,
ebenda OA 1 Haslach Vol. 13 Fasz. 2.

«) U. vom 20. September 1360, GK Kop 627 fol. 57 a f.; FU 6 Nr. 100; 21. September 1360, GK
30/109 Haslach.

5) U. vom 30. April 1386, GK 30/78 Gb Stift, § 1; M 1516, 66.

6) U. vom 16. Oktober 1395, FU 6, 105; U. vom 15. Juni 1421, GK 30/131 Welschensteinach.

7) Biberach ist später nie unter fürstenbergischer Landeshoheit zu finden, sondern gehörte, sicher seit
etwa 1300, stets zum Gebiet der späteren Reichsstadt Zell a. H.

8) 1250, ADepStr., U. G 110 (2).

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