Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 99
(PDF, 77 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0101
antworten hätte, weswegen er dem Abt verboten habe zu erscheinen 16). In ähnlichen
Fällen solcher Art wurde sonst, da das Reich als solches kein Mannengericht
kannte, ein freies Schiedsverfahren angewendet.

Trotzdem fällte das bischöfliche Mannengericht, das unter dem Vorsitz des Herrn
Ludwig von Lichtenberg und im Beisein des bischöflich straßburgischen Viztums
zum 3. und letztenmal am 5. Juli 1412 zu Molsheim im Spitalhof gehalten wurde,
den aufschlußreichen Spruch: „Könne Graf Konrad von Fürstenberg beweisen, daß
Steinach Zubehör von Haslach sei, so solle der Bischof resp. der Graf dessen genießen
." 17)

Es war natürlich leicht zu beweisen, daß es früher Zubehör von Haslach gewesen
war, allein 1380 war es eben ausgegliedert worden durch urkundlichen Vertrag.

Nachdem hierauf Graf Konrad Zeugnisse und Briefe vorgebracht hatte und den
Beweis durch einen Eid vor den Richtern bekräftigte, erkannte das Mannengericht
einhellig zum Schluß, daß der Beweis erbracht sei und Bischof bzw. Graf das Dorf
Steinach „mit allen Rechten und Nutzen ungeirrt vom Abt und Konvent zu Gengenbach
" zu genießen hätten 18). Damit war nun freilich auch die privatherrschaftliche
Grundherrschaft der Abtei in Steinach bedenklich in Frage gestellt.

Da aber der Betroffene und der andere Reichspfandschaftsinhaber nicht zustimmten
, erlangte dieser Beschluß vorerst keine Wirksamkeit. Jedoch war in jenen
Zeiten eine Urkunde eine schwerwiegende Angelegenheit, denn später wußte ja
niemand mehr etwas vom Zustandekommen gerade dieser Urkunde, und dann
war dieses Dokument ein schwer zu erschütternder Beweis, der auch tatsächlich
seine Rolle gespielt hat.

Als nun ein neuer Abt, Bertholt, an die Klosterregierung gekommen und Graf
Konrad, ohne sein Ziel erreicht zu haben, gestorben war, trugen die Vormünder
seines Sohnes Heinrich den Anspruch wieder offen und ohne Unterlaß vor. Trotzdem
das Kloster keine Rechte und keinen Besitz abtreten durfte, waren die Mönche
leicht zu Kompromissen zu bringen, manchmal nur zu leicht. Und so waren ihnen
die Schlichtungsbemühungen des damaligen Landvogts der Ortenau, Grafen Bernhart
von Eberstein, eines Verwandten der Fürstenberger und vermutlich von ihnen
gerufen, schließlich auch recht. Am 20. April 1423 kam eine Vereinbarung, eine
gütliche, wie es ausdrücklich heißt, jedoch völlig auf Kosten der Abtei, zustande.
Danach gab der Abt das Vogteilehen in die Hände der Fürstenberger zurück. Von
der Schuld von 130 Pfund Straßburger Pfennigen zahlten diese jedoch merkwürdigerweise
nur die Hälfte, 65 Pfund, zurück. Die Hochgerichte, Schirmgelder
und sogar das Umgeld waren von da an Herrschaftsrechte der Fürstenberger. Dem
Abt blieb mit Mühe nur die bloße Grundherrschaft, die Eigenschaft der Leute zu
Steinach mit Zinsen, Almenden, Wäldern, Weiden, Haupt-Rechten, Fällen und
allem Zubehör, worin die Fürstenberger das Kloster nicht mehr stören wollten.
Rechtlich war also der Zustand aus der Zeit vor 1380 wiederhergestellt, wobei
allerdings das Umgeld und die Hälfte der Kapitalschuld als weitere Verluste für

1») U. vom 5. Juli 1412, FU 3, 56 f.
«) Ebenda.
18) Ebenda.

7*

99


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0101