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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 101
(PDF, 77 MB)
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Friedrich. Aber auch dieser möchte dem Kloster nicht nur die Steinadler Leibfälle
abschaffen und das ius patronatus der Pfarrei Weiler, sondern auch „die Eigenschaft
derer im Kinskerthal abhandeln, denn das käme denselben zu großem Nutzen,
während sie sonst aus des Abts Hand wachsen und in die des Hauses Österreich
kommen möchten. Hierin soll nichts versäumt werden, denn er, der Graf, erwartet
stündlich die Ankündigung der Ablösung der Ortenau" 25).

Was mochte er unter „Eigenschaft derer im Kinskerthal" begreifen? Dem
schlichten Wortlaut nach die ganze Klostergrafschaft im Kinzigtal, denn er als
Landvogt der Ortenau mußte ja über die Ablösungsverhandlungen unterrichtet
werden und wollte sich den fetten Brocken der Klosterherrschaft nicht entgehen
lassen. Er sagte sich ganz richtig, daß von dem Tag an, wo Österreich der Klosterschirmherr
wird, die fürstenbergischen Ausdehnungswünsche gegen das vordere
Kinzigtal wohl ausgeträumt seien.

Gleichwohl hat seine Hartnäckigkeit in den Forderungen gegenüber der Abtei
ihm doch noch zu stattlichen Erfolgen verholfen. Wie weit der Graf selbst der Veranlasser
oder Ermunterer der Übergriffe seiner Beamten war, läßt sich quellenmäßig
nicht erkennen. Jedenfalls hatte die Abtei auch noch in den fünfziger Jahren und
in den folgenden 20 Jahren stets wegen der Übergriffe und Behinderung im Bezug
der Gefälle zu klagen. Nach fast zehnjährigen Verhandlungen war selbst ein Abt
wie Gisbert mürbe geworden und stimmte unterm 15. März 1558 einem ersten
großen Verkauf zu, der die vordringlichsten Wünsche des Grafen Friedrich befriedigte
. Aufschlußreich ist bei der Verkaufsurkunde, daß nicht nur die Gesamtsumme
, sondern auch der Anteil der einzelnen Hauptteile angegeben wird.

Verkauft wurde der Weinzehnte zu Bollenbach, Schnellingen, Haslach, Herrenberg
, Ellengrund und Weiler, zusammen genannt der Weinzehnt zu Bollenbach, für
1200 Gulden; die Patronatsrechte an der Pfarrei Weiler samt den Zehnten im
Fischerbach für 150 Gulden; das Recht und die Gerechtigkeit der Leibfälle zu
Steinach, wodurch die leidige Angelegenheit ins Rollen gebracht worden war, für
50 Gulden; das Meiereilehen über das Kinzigwasser zu Steinach 26). Dieses letztere
war 1508 dem Friedrich Münch von Rosenberg als Träger für den Grafen Wolfgang
als Mannlehen übertragen worden 27); aber nach dessen Tod wurde das Lehen
nicht mehr „empfangen", sondern stillschweigend als Eigentum der fürstenbergischen
Herrschaft betrachtet, was auch sonst häufig genug versucht wurde. Bei den
Schlichtungsverhandlungen wollte es Graf Friedrich zum Umfang seines bischöflichen
Lehens rechnen. Zu der Urkunde des Friedrich Münch meinte er, dieser habe
keine Vollmacht gehabt, als Lehensträger des Grafen aufzutreten. Jetzt wird es
durch den Kauf indirekt zugegeben. Für dieses begehrte Meiereilehen und das Eigentum
der zerbrochenen Burg Schnellingen (mit ihrem Hof!) wurden zusammen
100 Gulden in Rechnung gestellt. Der ganze Kauf geschah also für 1500 Gulden 28).

25) Brief des Grafen Friedrich an Jos Münch von Rosenberg, fürstl. Oberamtmann im Kinzigtal und
württemb. Obervogt am Schwarzwald in Hornberg, vom 2. Dezember 1549, Mitteil. FFA I, 484 f.
2«) Protokoll u. U. vom 15. März 1558, FFA.
«) U. vom 29. November 1508, GK 30/167 Steinach.
2») U. sowie Protokoll vom 15. März 1558, FFA.

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