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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 105
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belastet als in der Gengenbacher Abteiherrschaft, wovon jedoch der Graf im Kaufvertrag
nicht die mindeste Erwähnung getan hatte 45).

Nach dem Tode des Abtes Roman Sutter 1680 gab es eine unerwartete Überraschung
im Kloster, als der Abt von St. Georgen in Villingen den Anspruch erhob,
bei jedem Ableben eines Abtes oder eines Rippoldsauer Wirtes die Todfallgebühren
zu erhalten und bei Kauf bzw. Verkauf die sehr drückenden sogenannten Dritteilschuldigkeiten
, das ist ein Drittel vom Verkaufspreis. Diese Abgaben waren an das
St. Georgener Priorat St. Nikolaus in Rippoldsau von Gengenbach zu zahlen. Weil
nun aber Abt und Konvent im Dreißigjährigen Krieg als Flüchtlinge im Villinger
Kloster weilten, gingen sie nicht den Weg der Klage, sondern den Weg freundschaftlicher
Vereinbarung. Gegen Lieferung von 20 Ohmen Wein jährlich an St. Nikolaus
erhielt Gengenbach die Fall- und Dritteilgerechtigkeit, die Matten-, Boden- und
sonstigen Zinse, die dem dortigen Priorat zustanden. Dieser Vertrag sollte nur
für das Kloster Gengenbach gelten und nur solange es im Besitz des Bades wäre 46).

Den Sauerbrunnen mit Bade- und Wirtshaus gab das Kloster Gengenbach in je
vierjährige Pacht gegen anfangs 357 Gulden jährlich. Nach vier Jahren wurde die
Pachtsumme auf 400 Gulden erhöht *7).

Wegen der überraschend hohen Lasten beschloß das Kapitel vom 8. Mai 1682,
das Bad gänzlich wieder abzustoßen. Als Grund wurde angegeben, daß es zu weit
entfernt wäre und keinen Nutzen brächte. Es sollten mindestens 8000 Gulden
daraus gelöst werden, und zwar 4000 Gulden bar zu bestimmten Terminen und die
restlichen 4000 Gulden gegen jährliche Zinsen48). Weitere Nachrichten darüber
liegen nicht vor, doch erscheint Rippoldsau künftig wieder in fürstenbergischem
Besitz.

Es scheint ein bargeldloses Aufgeben gewesen zu sein (etwa 1685), denn für die
Schuldsumme und weitere Gelder wurden der Abtei alle Einkünfte aus dem Stab
Mühlenbach verpfändet 49). Am Beispiel von Mühlenbach kann man erkennen, was
bei energischer Verwaltung an Einnahmen hereinkam. Mühlenbach umfaßte die
Täler südlich von Haslach (einschließlich dem heute selbständigen Hofstetten) bis
vor die Tore von Haslach. Die nächsten Gengenbacher Kurien waren Biberach und
Stöcken, außerdem waren viele abgelegene Bauern jener Gegend zu Fuhren im
Fronrecht verpflichtet, so daß die klösterlichen Unkosten erträglich blieben. Nachdem
man in Gengenbach die Ergiebigkeit von Mühlenbach erkannt hatte, wurden
nach und nach dem Grafen weitere freigewordene Gelder auf das gleiche Pfand
geliehen, z. B. 1000 Gulden im Jahre 1693, weil dem Kloster wenigstens die Zinsen
sicher waren. Die Überschüsse aus der Getreideverwertung der Zeller Kloster-
schaffnei und seine eigenen gab der abteiliche Kommissar von Meyershofen von
und zu Grebern nach und nach ebenso zur Erhöhung dieses Darlehens 50).

45) De quo tarnen onere illustrissimus dominus Fürstenberg in contractu et litteris cmptionis nec minimam
fecit mentionem. H 229, 344.

««) U. vom 10. November 1683, GK 30/162 Rippoldsau.

") UU. vom 20. Dezember 1670 und 14. April 1670, 30/162 Rippoldsau.

M) H 229, 345.

»») H 229, 165.

5°) H 229, 499; von Meyershofen wurde für seinen Anteil durch Getreidelieferung aus dem Mühlcnbacher
Zins bezahlt, ebenda 539.

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