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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 125
(PDF, 77 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0127
10 6 -$""). Zum Dattenweiler Bann gehörte das Rebgewann Nollen. Von gewissen
Reben dort heißt es 1331: „Von diesen Reben git man 1 J> Zinßes den
gebühren zu Dottewüler, mit den es auch gefärtiget ist." 12) Noch ein anderes Rebgewann
am Bergrand bei Schloß Ortenberg war ein Teil von Dattenweiler. Dazu
fand sich 1472 glücklicherweise eine eindeutige Lagebezeichnung: „von dem Reebeberg
, genant Schöntzlere, gelegen zu Tottenwiller in dem Freudenthaal" 13). Nun
kann kein Zweifel mehr bestehen, daß Dattenweiler zwei Häuserkerne hatte, einen
im Zinken Freudental, den andern etwas weiter westlich in Richtung auf das Steinfeld
. Die Urkunde von 1472 ist die letzte Mitteilung über dieses Dorf; dann schweigen
die Quellen darüber. Eine Kinzigwasser-Katastrophe mag auch hier die Bewohner
zur Verlegung ihrer Wohnstätte bewogen haben, vielleicht nach Freudental
oder Ortenberg.

Gerade in Freudental war anscheinend fast alles in gengenbachischem Besitz seit
alten Zeiten. Als die Abtei Weierbach zum Kernpunkt ihres Rebbaus machte, wurde
der Freudentaler Besitz 1248 ebenfalls der Familie des 1. Gengenbacher Schultheißen
Reinbold als Erblehen verliehen im Austausch gegen deren bisherigem Lehen in
Weierbach «).

Die gengenbachischen Klostergüter in Freudental sind unter den im Jahre 1287
genannten angedeutet, aber auch nicht bei den Kurien. Die Kurie in Dattenweiler
mag der Gülthof auch für Freudental gewesen sein. Die Nachkommen Reinbolds
haben 1361 die Güter wieder ans Kloster zurückgegeben 15).

Natürlich hatte Gengenbach auch im anschließenden Ortenberg etlichen Besitz,
der als Lehen ausgegeben wurde le). Uber eine dortige Kurie liegen keine Nachrichten
vor.

Nicht nur in Dattenweiler, Freudental und Ortenberg hatte das Kloster wichtigen
Besitz, sondern auch unmittelbar anschließend nach Norden in Käfersberg
und Fessenbach. Es ist sogar wahrscheinlich, daß diese Siedlungen ihr Dasein
Gengenbacher Rodungen verdanken, denn auf Käfersberger Markung und in
Hinter-Fessenbach blieb noch ein Reststück eines alten Forstes bis zuletzt in der
Hand des Klosters. Wie bei allen klostereigenen Forsten war das öffentlich-rechtliche
Förstertum darüber ein klösterliches Ambachtlehen 17).

Der Rebbau wurde vom Kloster besonders begünstigt und gefördert. Die Einkünfte
aus dem mit moderner Düngung oder Mergelung betriebenen Rebbau hatten
sich als zusätzliche Einnahmequelle zur finanziellen Erleichterung sehr bewährt,
wenn man auch alle 5 Jahre etwa mit einem Fehlherbst rechnen mußte. Deshalb
nimmt es uns nicht wunder, daß die letzten größeren Erwerbungen gerade Güter
mit erheblichem Rebbau betrafen. So erwarb die Abtei 1697 von Johann Heinrich

«) U. vom 2. März 1356, Ortenau 1955, 99.

12) U. vom 18. Mai 1331, ebenda.

") U. vom 24. Juli 1472, ebenda, 103.

«) U. vom 23. Oktober 1248, GK 30/20 Freudenthal.

15) U. vom 23. August 1361, CK 30/16 Dattenweiler.

1») UU. vom 9. August 1419, 14. November 1435, 1548 und später, GK 30/158 Ortenberg.
1') U. vom 5. September 1450, GK 30/19 Fessenbach; § 8 der U. vom 20. Juni 1513, GK 30/72 Gb Stift;
L II 1331, 18; M 1516, 94.

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